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Falsche Eingrupierung E9 klein/groß

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Spid:
Ach, wenn ich beim Lotto doch auch so treffsicher wäre...

Der Kanzler:
Dieser Irrsinn mit der EG 9 zum brechen.

Doso:
Na immerhin haben sie "nur" die letzten 6 Monate zurückgefordert. Habe von Fällen gehört da wollten sie das gesamte Geld zurück. Hat natürlich nicht funktioniert, aber hey, man kann ja mal...

MoinMoin:

--- Zitat von: Spid am 20.02.2019 12:01 ---Nun, dem AG steht es grundsätzlich zu, einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren. Bei einer solchen Korrektur obliegt ihm jedoch vor Gericht die Darlegungslast, warum die bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sein soll.

--- End quote ---
Wenn der AG seinen Irrtum korrigiert und weniger zahlt. Dann muss doch der AN klagen und den Nachweis führen.
Oder umgekehrt, wie wird festgelegt, wer den Nachweis zu führen hat. Dachte, dass das die klagende Seite machen muss.

Amiga:
Da würde ich es auch knallhart darauf ankommen lassen. Für eine RV wird es in dem Fall zu spät sein, vielleicht ginge noch ver.di als Backup. Da würde ich mich verklagen lassen; für den Notfall das Geld aber schon zurückgelegt haben.

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