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Falsche Eingrupierung E9 klein/groß

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Silbermondmuc:
Dankeschön für Eure Hilfe!
Ich verstehe alles, kann es aber irgendwie nicht nachvollziehen! Wenn es denn in meine Entgeldgruppe zwei verschiedene "Varianten" gibt... naja gab, warum ist der AG dann nicht verpflichtet, das in meinem Arbeitsvertrag oder wo auch immer zu dokumentieren? Nicht einmal im Kleingedruckten steht da was...?
Meine Stelle war offiziell mit E11 ausgeschrieben, 2 Tage vor Arbeitsbeginn hab ich den Vertrag bekommen und dann stand plötzlich E9 drin, ich bin aus allen Wolken gefallen... und nun wird dem E9 noch ein kleines k angehängt und ich muß länger warten...
Was die nun neue Regelung betrifft blick ich eh nicht durch 9 a,b,c? Wer entscheidet das, wo man eingruppiert wird?
Mein Job ist mein absoluter Traumjob aber das Gezetere ums Gehalt... eine Schande!

Nochmal Danke...

Spid:
Der AG ist lediglich zur Nennung der Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag verpflichtet - und zwar deshalb, weil die Tarifvertragsparteien das so vereinbart haben. Eine E9k gibt es nicht, es handelt sich um die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Letztendlich entscheidet ein Gericht darüber, welche Eingruppierung zutreffend ist.

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