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Falsche Eingrupierung E9 klein/groß

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Silbermondmuc:
Hallo zusammen,

ich bin hier ein Neuling, hab aber einen ganz ähnlich gearteten Fall:
Ich bin bei meiner Einstellung in E9 Stufe 3 eingruppiert worden, diesen Job mach ich nun seit 4 Jahren und bin nun darübergestolpert, daß doch nach 3 Jahren das Vorrücken in Stufe 4 hätte passieren sollen. Ich hab in der Personalstelle angerufen...
Ihr könnt Euch die Antwort denken:
"Nein sie sind in Gruppe E9k und nicht in E9, haben somit 9 Jahre Wartezeit."
Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch auf der Gehaltsabrechnung steht E9, wie kann das sein, daß man mir Jahre später sagt, ach übrigens sind sie E9k und nicht E9? Wenn denn doch solch ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen den zwei Gruppen besteht (in der Wartezeit), warum wird das nirgends schriftlich festgehalten? Zur Einstellung hab ich viiiiiel Papier bekommen, auch die Begründung meiner Eingruppierung, aber NIRGENDS steht E9k...

Hab ich eine Chance? Muß man sich da einen Rechtsanwalt nehmen?

Na wenigstens gibt's HEUTE eine gute Nachricht, die Tarifgespräche haben eine Einigung erzielt, mal schaun, ob das auch im Geldbeutel ankommt...?

Vielen Dank für Eure Hilfe,

Bernhard

TV-Ler:

--- Zitat von: Silbermondmuc am 02.03.2019 23:44 ---
Sowohl in meinem Arbeitsvertrag als auch auf der Gehaltsabrechnung steht E9, wie kann das sein, daß man mir Jahre später sagt, ach übrigens sind sie E9k und nicht E9? Wenn denn doch solch ein nicht unerheblicher Unterschied zwischen den zwei Gruppen besteht (in der Wartezeit), warum wird das nirgends schriftlich festgehalten? Zur Einstellung hab ich viiiiiel Papier bekommen, auch die Begründung meiner Eingruppierung, aber NIRGENDS steht E9k...

--- End quote ---
E9k steht nirgends, weil es eine E9k nicht gibt.
Du bist in die  E9 mit besonderer Stufenlaufzeit eingruppiert, entsprechend deiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten.

Silbermondmuc:
Hmmm... in jeder TV-L Tabelle gibt's eine Gruppe E9k, wieso gibt's die dann nicht? Aber es hätte mir doch irgendwo mitgeteilt werden müssen (schriftlich), daß ich in dieser nicht existierenden Gruppe bin?
Egal wo ich eingruppiert wurde, ich hab einen Vertrag mit E9 und nicht E9k und eigentlich ist doch nur das maßgeblich, was im Vertrag steht? 4 Jahre später zu sagen, E9 stimmt gar nicht, das kann ich mir nicht vorstellen, daß die damit durchkommen. Ok... es mir nicht vorstellen zu können ist leider KEINE Rechtsgrundlage...

TV-Ler:
Hier mal ein Link zur Entgeltordnung zum TV-L:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_ÄTV_Nr._10_TV-L_neu.pdf

Darin müsstest du für deinen Fall mal heraussuchen, wo du verortet bist. Du wirst dann feststellen, das für dich folgende Regelung gilt: „(Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)“

Umgangssprachlich ist das die sog. „kleine EG9“, in Tabellen gerne „E9k“ genannt.
In der sozusagen offiziellen Tabelle der TdL (hier: https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_B.pdf) findest du die „E9k“ übrigens nicht.

Spid:
Im Arbeitsvertrag ist lediglich die Entgeltgruppe zu nennen - und das ist, wie von @TV-Ler zutreffend ausgeführt, die E9. Der AG hat keine Verpflichtung, die Fallgruppe im Arbeitsvertrag anzugeben. Auch muß er nicht von sich aus darauf hinweisen, daß es sich um eine E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten handelt.

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