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Falsche Eingrupierung E9 klein/groß

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Spid:

--- Zitat von: MoinMoin am 01.03.2019 08:13 ---
--- Zitat von: Spid am 20.02.2019 12:01 ---Nun, dem AG steht es grundsätzlich zu, einen Eingruppierungsirrtum zu korrigieren. Bei einer solchen Korrektur obliegt ihm jedoch vor Gericht die Darlegungslast, warum die bisherige Rechtsmeinung zur Eingruppierung falsch gewesen sein soll.

--- End quote ---
Wenn der AG seinen Irrtum korrigiert und weniger zahlt. Dann muss doch der AN klagen und den Nachweis führen.
Oder umgekehrt, wie wird festgelegt, wer den Nachweis zu führen hat. Dachte, dass das die klagende Seite machen muss.

--- End quote ---

Das BAG hat in seiner langjährigen Rechtsprechungspraxis für den Fall der korrigierenden Rückgruppierung ein mehrstufiges Verfahren etabliert. Der TB kann sich zunächst auf die ihm vom AG mitgeteilte Rechtsmeinung zur Eingruppierung berufen. Der AG muß dann die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher angenommenen Eingruppierung darlegen und ggf. beweisen. Dieser Darlegungslast wird genügt, wenn sich aus dessen Vorbringungen ergibt, daß es jedenfalls an einer der tariflichen Voraussetzungen für die mitgeteilte Eingruppierung mangelt. Die objektive Fehlerhaftigkeit beinhaltet, daß der AG insoweit bei der Rechtsanwendung irrte, als er unzutreffende Tatsachen zugrunde gelegt und/oder eine objektiv unzutreffende rechtliche Bewertung vorgenommen hat. Ist dem AG die Darlegung der objektiven Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung gelungen und hat er ggf. die Tatsachen bewiesen, aus denen die objektive Fehlerhaftigkeit folgt, obliegt die Darlegungs- und Beweislast des TB für solche Tatsachen und Umstände, aus denen folgt, daß ihm die begehrte höhere Vergütung zusteht.

MoinMoin:
Gilt das auch, wenn der AG nachweisen kann, dass sich nicht um eine Eingruppierungsirrtum, sondern um ein Buchhaltungsfehler handelt?

Spid:
Auch das wäre ja ein Eingruppierungsirrtum.

MoinMoin:
Auch wenn nachweislich der Buchhaltung aufgetragen wurde, dass man die Person nach EG9klein bezahlen soll, diese es aber verschlampen? Und um es auf die Spitze zu trieben, dass sogar auf dem Lohnnachweis steht, aber der falsche Betrag überwiesen wurde?

Cool :)

Spid:
Das gehört zu den Tatsachen, mittels derer der AG sein Irren darlegen kann.

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