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Arbeitsbefreiung nach TV-L § 29

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Kaffeetassensucher:

--- Zitat von: s2madrob am 21.02.2019 14:53 ---Ich kann nun mal dadurch mehr Arbeiten (selbstständige Arbeitszeiteinteilung).

--- End quote ---

So sehr ich das nachvollziehen kann (musste selber jahrelang 80 km am Tag pendeln), als Argument würde ich das gegenüber dem Arbeitgeber lieber nicht anführen.
"Ich kann dadurch mehr arbeiten" ... das heißt entweder, du arbeitest bisher nicht deine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit - oder du bist heiß auf Mehrarbeit/Überstunden.  ;D

s2madrob:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 21.02.2019 16:25 ---
--- Zitat von: s2madrob am 21.02.2019 14:53 ---Ich kann nun mal dadurch mehr Arbeiten (selbstständige Arbeitszeiteinteilung).

--- End quote ---

So sehr ich das nachvollziehen kann (musste selber jahrelang 80 km am Tag pendeln), als Argument würde ich das gegenüber dem Arbeitgeber lieber nicht anführen.
"Ich kann dadurch mehr arbeiten" ... das heißt entweder, du arbeitest bisher nicht deine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit - oder du bist heiß auf Mehrarbeit/Überstunden.  ;D

--- End quote ---

Etwas off-topic:
in meinem Fall funktioniert das tatsächlich. Eingestellt auf 65%, Arbeitszeit komplett selbstbestimmt aber durchschnittlich bin ich ohnehin 100% oder mehr da. Würde sich für den Arbeitgeber rechnen :D Überstunden kann ich nicht mal aufschreiben.

Gerda Schwäbel:

--- Zitat von: lowsounder am 20.02.2019 14:50 ---Wenn die Personalabteiung meint, dass sie das "nicht mehr" machen, bedeutet es, dass es gemacht wurde.
--- End quote ---
Das war ja auch bis 30. Juni 1996 richtig, weil der BAT bis zu diesem Stichtag bei privat veranlassten Umzügen zwei Tage Arbeitsbefreiung vorgesehen hatte.

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