Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Arbeitsbefreiung nach TV-L § 29
Finanzer:
Genau, in betreffender Ausführung geht es darum, ob die Umzugskosten (ggf. Umzugskostenpauschale) als Werbungskosten abgezogen werden können.
s2madrob:
Das ist schon mal eine hilfreiche Info. Hatte den Absatz in einem anderen Forum gesehen.
Stellt sich weiterhin die Frage der Definition eines "dienstlich veranlassten Umzugs". Gibt es dafür irgendeine allgemeine Beschreibung oder definiert jeder Rechtszweig das wieder für sich selbst?
Spid:
Ein dienstlicher oder betrieblicher Grund liegt dann vor, wenn er vom AG veranlasst wurde - was nur bei Abordnung oder Versetzung überhaupt denkbar wäre. Ich mag gerade nicht nachschlagen, aber ich meine, Haufe sieht das auch so.
Wastelandwarrior:
"dienstlich" ist ein Grund, wenn er ausschließlich oder ganz überwiegend vom Arbeitgeber ausgeht. Also Abordnung, Umsetzung oder Gestellung. Der Umzug ist sinnvolles Beiwerk zu einer dienstlichen Maßnahme, die einen anderen Dienstort beinhaltet. Aus dem Sachverhalt ist nicht ersichtlich WESHALB gependelt wurde.
s2madrob:
Nur zur Info: Gependelt wurde, weil der Wohnungsmarkt am Arbeitsort die Hölle ist. ;D
Stelle kurzfristig zugesagt bekommen, in Pensionen und zur Zwischenmiete gewohnt ne ganze Weile. Hat ewig gedauert hier was bezahlbares zu finden.
Nun gut, damit hat sich das wohl gegessen und ich beantrage regulär Urlaub. Kein Problem. Danke für die Hilfe!
(nebenbei sagte mir die Personalabteilung, dass ich als Beamter problemlos den Tag bekommen hätte...)
Wenn ich das richtig verstanden habe kann ich auf Grund der Distanz aber definitiv die Umzugspauschale steuerlich absetzen? Das Internet stimmt mir soweit schon mal zu.
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