Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Höhergruppierung

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was_guckst_du:
...die Aussage des Personalamtes ist, wenn sie so erfolgt ist, Blödsinn...

...wenn die Tätigkeit eine Eingruppierung nach EG 9a rechtfertigt, ist auch danach zu zahlen...es sei denn, dir fehlen formelle Voraussetzungen (z.B. kein AL 1)...

...was sagt denn der Personalrat dazu?

Spid:
Eine Verwaltungsfachangestellte benötigt keinen AL1.

was_guckst_du:
....nicht alle, die sich als Verwaltungsfachangestellte bezeichen, sind auch solche... 8)

waftucktuck:
Danke Spid, als Quereinsteiger habe ich kein AL 1. Verlangt wurde in der Stellenausschreibung eine kaufmännische Ausbildung . Die kann ich auch vorweisen und meine Bewerbung war ja auch erfolgreich nur in der Bezahlung nicht.

was_guckst_du:
...na also...das ist der Grund

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