Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenbewertung Gutachten widersprechen?
MoinMoin:
Es besteht aber euch kein Verbot.
Und gute Arbeitgeber pflegen eine vertrauenesvolle Zusammenarbeit mit dem AN.
nichts_tun:
Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.
Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.
MoinMoin:
--- Zitat von: nichts_tun am 01.03.2019 18:58 ---Korrekt. Als AG würde ich allerdings Akteneinsicht nicht zulassen. Sofern der Beschäftigte eine Eingruppierungsfeststellungsklage erhebt, obliegt es ihm, darzulegen, welche auszuübenden Tätigkeiten eine höhere Entgeltgruppe rechtfertigen würden.
Im Vorfeld einer Klage kann die Rechtsmeinung des AG, wie sie im Gutachten niedergelegt wurde, natürlich nochmals überdacht und ggf. korrigiert werden. Aber auch dafür sehe ich den Beschäftigten in der Beweislast.
--- End quote ---
Als AN würde ich dann auf eine Klage verzichten und einen AG suchen, der mich nicht als Feind ansieht, sondern als Partner. Mit dem man auf Augenhöhe eine einvernehmliche Lösungen bzgl. der unterschiedlichen Meinungen anstrebt.
nichts_tun:
Das seht bekanntermaßen jedermann frei.
MoinMoin:
Leider gehen die meisten im öD dann aber doch lieber in die innere Migration und fördern den schlechten Ruf des öDs
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