Autor Thema: Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c  (Read 22665 times)

rdn

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Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« am: 27.02.2019 21:06 »
Guten Abend,

ich wurde in die E9b Stufe 3 übergeleitet und habe daraufhin einen Höhergruppierungsantrag auf E9c gestellt. Dieser wurde genehmigt. Ab dem Zeitpunkt wurde ich somit auf E9c Stufe 2 höhergruppiert. Ab dem 01.01.2019 bin ich logischerweise nun in Stufe 3.

Wie ich nun aus den verschiedenen Threads entnehmen kann, gibt es in der "IT" kein E9c. Nun möchte ich gerne wissen, ob ich eigentlich in die E10 höhergruppiert werden musste, da ich ja ohne Probleme von 9b in 9c höhergruppiert wurde? (Formfehler?)

Ich wollte das hier einmal in der "kleinen Runde" nachfragen, ob es meinerseits eine Möglichkeit gibt dass die Eingruppierung erneut vorgenommen wird? Ich möchte natürlich keine schlafenden Hunde wecken. Sollte ich eurerseits nun hier was unternehmen?

Danke!

Spid

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #1 am: 27.02.2019 21:14 »
Ein Antrag nach §29b TVÜ-VKA führte in die Entgeltgruppe, die sich nach §12 TVÖD ergab. Der Antrag bedurfte keiner Genehmigung noch hätte es jemanden gegeben, der eine Entscheidung über den Antrag zu treffen gehabt hätte. Es ist durchaus möglich, daß Dein Antrag in die E9c führte, siehe Vorbemerkung Nr. 2 EGO.

rdn

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #2 am: 27.02.2019 21:17 »
Bedeutet also - die Füße stillhalten und gar nichts unternehmen oder habe ich das falsch verstanden? Ich hätte jetzt gedacht dass die Eingruppierung in die 10 erfolgen müsste.

Spid

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #3 am: 27.02.2019 21:25 »
Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit und ggfs. zur Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Rechtsmeinung des AG zu Deiner Eingruppierung zutreffend ist.

rdn

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #4 am: 27.02.2019 21:29 »
Ohne hinreichende Angaben zur auszuübenden Tätigkeit und ggfs. zur Erfüllung von Voraussetzungen in der Person ist es nicht möglich zu beurteilen, ob die Rechtsmeinung des AG zu Deiner Eingruppierung zutreffend ist.

Okay. Ich finde es trotzdem etwas merkwürdig, dass die restlichen Mitarbeiter alle in E10 eingruppiert sind und waren - aber ich der einzige mit E9 war der nach E9b übergeleitet wurde und mit Antragstellung auf "E9c" gekommen bin. Trotz einer abgeschlossenen Ausbildung in dem Bereich. (Berufserfahrung >5 Jahre in dem Bereich)

...siehe Vorbemerkung Nr. 2 EGO.

Das bedeutet für mich laut EGO - Eingruppierung als "Sonstiger". Heißt es geht z.B. um keine abgeschlossene Hochschulbildung. Ich kann nur sagen in unserem Bereich gibt es niemanden der solch eine "Hochschulbildung" besitzt. Wie oben schon beschrieben, bin ich der einzige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in dem Bereich.
« Last Edit: 27.02.2019 21:43 von rdn »

rdn

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #5 am: 27.02.2019 21:53 »
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Spid

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #6 am: 28.02.2019 03:36 »
Keine Ahnung, was Du mit der grafischen Darstellung eines Teils der Eingruppierungsregelungen aussagen möchtest. Deine Vorbringungen sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Bislang hast Du keine Angaben gemacht, die den Status als sonstiger Beschäftigter auch nur vermuten ließen.

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #7 am: 28.02.2019 08:37 »
Es sieht so aus, dass dein AG der Meinung ist, dass deine Tätigkeit denen der EG10 Fg1 entspricht und dann bist du mit der EG9c korrekt eingruppiert, da du ja eben keine Hoschulbildung hast und aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine EG runter fällst (und dass ist korrekterweise die 9c)

Gemeindefuzzi

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #8 am: 28.02.2019 09:09 »
Es sieht so aus, dass dein AG der Meinung ist, dass deine Tätigkeit denen der EG10 Fg1 entspricht und dann bist du mit der EG9c korrekt eingruppiert, da du ja eben keine Hoschulbildung hast und aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine EG runter fällst (und dass ist korrekterweise die 9c)

Das wäre so, wenn der AG den TVöD-V und die EGO-VKA kennt und interpretiert.
(Ob das richtig ist, kann man anhand der Schilderung jedoch nicht ableiten)

Erfahrungsgemäß kann es aber durchaus auch so sein, dass der AG einfach nur doof ist, und noch nie etwas von Tätigkeitsmerkmalen abseits der allgemeinen gehört hat und er die EGO nur vom Hörensagen kennt.
Es kann aber auch sein, dass er ein "Trump-Syndrom" hat, und Schriftstücke mit einem Umfang von über fünf Seiten ihn überfordern.... ;-)

MoinMoin

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #9 am: 28.02.2019 09:43 »
Es sieht so aus, dass dein AG der Meinung ist, dass deine Tätigkeit denen der EG10 Fg1 entspricht und dann bist du mit der EG9c korrekt eingruppiert, da du ja eben keine Hoschulbildung hast und aufgrund dieser fehlenden Voraussetzung eine EG runter fällst (und dass ist korrekterweise die 9c)

Das wäre so, wenn der AG den TVöD-V und die EGO-VKA kennt und interpretiert.
(Ob das richtig ist, kann man anhand der Schilderung jedoch nicht ableiten)

Erfahrungsgemäß kann es aber durchaus auch so sein, dass der AG einfach nur doof ist, und noch nie etwas von Tätigkeitsmerkmalen abseits der allgemeinen gehört hat und er die EGO nur vom Hörensagen kennt.
Es kann aber auch sein, dass er ein "Trump-Syndrom" hat, und Schriftstücke mit einem Umfang von über fünf Seiten ihn überfordern.... ;-)
Und was willst due dem TE und mir damit sagen?
Fakt ist: Der TE erhält Entgelt nach 9c und hat keine Hochschulbildung.
Frage des TE: Es gibt keine 9c in der IT, liegt ein Formfehler vor?
Antwort von mir: Nein, es kann sein, dass das die tariflich korrekte Eingruppierung ist (s.o.).
Offen für uns alle: In welche EG ist der TE eingruppiert.
Seine Kollegen sind ja nach Auffassung des AGs entweder in EG10fg1 als sonstige B. oder aber in Fg2 oder aufgrund der Überleitung in der EG10 eingruppiert und der TE fragt sich, warum er das nicht ist.

Gemeindefuzzi

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #10 am: 28.02.2019 09:58 »
Und was willst due dem TE und mir damit sagen?
Fakt ist: Der TE erhält Entgelt nach 9c und hat keine Hochschulbildung.
Frage des TE: Es gibt keine 9c in der IT, liegt ein Formfehler vor?
Antwort von mir: Nein, es kann sein, dass das die tariflich korrekte Eingruppierung ist (s.o.).
Offen für uns alle: In welche EG ist der TE eingruppiert.
Seine Kollegen sind ja nach Auffassung des AGs entweder in EG10fg1 als sonstige B. oder aber in Fg2 oder aufgrund der Überleitung in der EG10 eingruppiert und der TE fragt sich, warum er das nicht ist.

….dass es immer mehrere Möglichkeiten gibt!
Die Fakten habe ich nicht in Frage gestellt!

Bei Deinen übrigen Aussagen mutmaßt Du genau so wie ich, nur halt in eine andere Richtung.

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #11 am: 28.02.2019 19:28 »
Es wäre zunächst zu prüfen, ob der Abschnitt Teil A II Nr. 2 EGO überhaupt einschlägig ist. Dazu verhält sich der TE nicht.

rdn

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #12 am: 28.02.2019 22:07 »
Es wäre zunächst zu prüfen, ob der Abschnitt Teil A II Nr. 2 EGO überhaupt einschlägig ist. Dazu verhält sich der TE nicht.

Was hat das genau zu bedeuten?  ::)

nichts_tun

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #13 am: 28.02.2019 22:21 »
Das bedeutet, es wäre zu prüfen, ob deine auszuübenden Tätigkeiten den Tätigkeitsmerkmalen des genannten Abschnitts der EGO unterfallen, d.h. die IT-geprägten Tätigkeiten mindestens die Hälfte deiner auszuübenden Tätigkeiten ausmachen. Du hast noch nicht geschrieben, was dir übertragen wurde zu tun, daher ist eine entsprechende Einschätzung nicht möglich.

rdn

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Antw:Höhergruppierung ITK von E9b auf E9c
« Antwort #14 am: 01.03.2019 09:05 »
Das bedeutet, es wäre zu prüfen, ob deine auszuübenden Tätigkeiten den Tätigkeitsmerkmalen des genannten Abschnitts der EGO unterfallen, d.h. die IT-geprägten Tätigkeiten mindestens die Hälfte deiner auszuübenden Tätigkeiten ausmachen. Du hast noch nicht geschrieben, was dir übertragen wurde zu tun, daher ist eine entsprechende Einschätzung nicht möglich.

Okay, danke erstmal.
In was für einer Form würde es denn ausreichen meine Tätigkeiten so darzustellen, dass die Einschätzung eurerseits mehr oder weniger Aussagekräftig wäre? Eine Stellenbeschreibung mit den Tätigkeiten und die prozentualen Werte der einzeln aufgeführten Merkmalen?