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Tarifrunde 2019 - Diskussion (#3) - Tarifergebnis

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Spid:
Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.

Steva:
Hallo, mir erschließt sich das alles auch noch nicht so recht. Bin jetzt seit einem Jahr E9 k Stufe 3 und derzeit liegt der Lohn ja bei ca 3100 Euro, künftig soll es aber die Stufe 4 sein bei der es diesen Lohn gibt. Gehaltsmäßig schlechter stellen dürfen die einen ja vermutlich nicht. Gibt es dann ggf eine Zulage? Dann bekomme ich ja jetzt auch erst mehr Geld wenn ich in 6 Jahren in die Stufe 5 komme. Nicht gerade befriedigend.

Und darf das Gehalt in der E8 Stufe 3 das gleiche sein wie in der E9 a Stufe 2? Wenn jemand aus der E8 Stufe 3 in die E9a Stufe 2 wechselt muss er doch mehr Lohn erhalten oder irre ich mich?

wossen:
Das erste Fazit des sächsischen Lehrerverbandes (DBB) liest sich skeptisch an (ganz anders als bei seiner Dachorganisation oder verdi). In Sachsen sind Lehrer über 42 Jahre nicht verbeamtet (die Verbeamtung der jüngeren Lehrer ist gerade im Gange):

https://slv-gewerkschaft.de/verhandlungsergebnis-mit-licht-und-schatten/?fbclid=IwAR1RZLnGfFZQqxp0D96lMrTIEekqCvRzyNBt_DtXJeNe8SBSTPgiMxXWt64

Tja, da kann man annehmen, dass es im DBB 'knirschen' wird...

Lemminator:

--- Zitat von: Spid am 03.03.2019 16:52 ---Inwiefern ist eine Tabelle, in der die alphanumerischen Bezeichner der Entgeltgruppen mit „P“ beginnen, eine Angleichung an den TVÖD? Die Buchstaben austauschen wäre ja im Hinblick auf das Entgelt ausgabenneutral - auch wenn ich Bsirske und Verdi durchaus zutraue, dies als großen Wurf zu feiern, ist wohl eher davon auszugehen, daß man sich hinsichtlich der Tabellenentgelte an den TVÖD annähern möchte. Dazu braucht es aber keine P-Tabelle, das geht auch mindestens genauso gut mit der gerade erst in der Tarifeinigung vereinbarten neuen KR-Tabelle.

--- End quote ---

Die P Tabelle ist die Tabelle vom TVÖD , welche wir ja als Pflegekräfte angepasst werden sollen . Laut der Tarifeinigung auf Seite 14 ist die Anlage C Pflege mit den Entgeldgruppen: Dort wird nur noch die KR9 angezeigt aber keine Unterteilung mehr. Also was passiert dann mit jemanden der in b, c oder d ist. Das blicke ich nicht !
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Spid:

--- Zitat von: Steva am 03.03.2019 17:01 ---Hallo, mir erschließt sich das alles auch noch nicht so recht. Bin jetzt seit einem Jahr E9 k Stufe 3 und derzeit liegt der Lohn ja bei ca 3100 Euro, künftig soll es aber die Stufe 4 sein bei der es diesen Lohn gibt. Gehaltsmäßig schlechter stellen dürfen die einen ja vermutlich nicht. Gibt es dann ggf eine Zulage? Dann bekomme ich ja jetzt auch erst mehr Geld wenn ich in 6 Jahren in die Stufe 5 komme. Nicht gerade befriedigend.

Und darf das Gehalt in der E8 Stufe 3 das gleiche sein wie in der E9 a Stufe 2? Wenn jemand aus der E8 Stufe 3 in die E9a Stufe 2 wechselt muss er doch mehr Lohn erhalten oder irre ich mich?

--- End quote ---

Es gibt keine E9k. Es steht den Tarifvertragsparteien grundsätzlich frei, auch nachteilige Regelungen für einzelne, mehrere, viele oder alle TB zu vereinbaren. Der Modus der Überleitung aus der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten in die E9a wird erst in den Redaktionsverhandlungen festgelegt. Im TVÖD wurde seinerzeit in die Stufe der E9a übergeleitet, in der das Tabellenentgelt mindestens dem bisherigen Tabellenentgelt entsprach. Zudem wurden teils Stufenlaufzeiten angerechnet.

Es steht den Tarifvertragsparteien auch frei, Tariftabelken zu vereinbaren, bei denen eine Höhergruppierung zu einem niedrigeren Entgelt führte, also spricht auch nichts dagegen, wenn es bei einer Höhergruppierung beim bisherigen Entgelt bliebe. Das ist aber angesichts der Regelungen zum Garantiebetrag nicht der Fall.

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