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Angleichungszulage für angestellte Lehrer BW

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Germangirl:
Durch das neue Tarifabkommen, bin ich (E9) zum ersten Mal auf die Angleichungszulage aufmerksam geworden.
Lt. meiner Recherche lief die Antragsfrist im Juli 2017 aus.

Kann mir bitte jemand einen Rat geben ob und wie und wo ich diese Angleichungszulage beantragen kann. Würde mir ungern € 105 entgehen lassen.

Um Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Elisa01:
Auf der GEW - Seite (troed) 'Fragen und Antworten findet man dazu Folgendes:

'vorerst gilt die Angleichungszulage nur für die Beschäftigten, die auch schon vorher die Angleichungszulage beantragt hatten – schließlich gab es dafür sehr großzügige Fristen, die auch noch einmal verlängert worden sind. Am besten lässt du dich zügig von deinem GEW-Landesverband beraten, welche Möglichkeiten es für dich gibt.'

"Voerst" interpetiere ich so: für alle Zeiten.
Ich gehöre auch zu den Glücklichen, die leer ausgehen >:(

Spid:
Die Ausschlußfrist, in der der Antrag zu stellen war, ist bereits seit geraumer Zeit verstrichen - und Ausschlußfrist ist nunmal Ausschlußfrist.

Elisa01:
Ich stimme dir wegen der Ausschlussfrist zu, Spid, aber damals ging es um 30 € Brutto. Davon bleibt als Netto bei Teilzeit kaum noch etwas übrig.
105 € sind ja jetzt eine ganz andere Hausnummer. Ob das Ganze rechtlich so in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.

Spid:
Gegen welche rechtliche Regelung sollte denn wohl die Erhöhung einer Zulage verstoßen?

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