Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Angleichungszulage für angestellte Lehrer BW
Spid:
Ich sehe keinen Verstoß. Es stand jedem Berechtigten frei, die Zulage zu beantragen. Wer sich dagegen entschied, muß jetzt nicht so gestellt werden, als hätte er sie beantragt.
Elisa01:
Da hast du leider evtl. Recht. Ich lasse das jetzt mal von der Rechtsschutz-Abteilung der GEW überprüfen. Ich weiß nur nicht, ob ich hier den Bock zum Gärtner mache ;)
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