Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

TVL 9k

<< < (3/3)

Poggeliese:

--- Zitat von: Spid am 04.03.2019 09:25 --- Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.

--- End quote ---

Ich stelle mir vor, wie SPID jedesmal im Kreis hüpft und kreischt, wenn jemand E9k benutzt. Scheinen wohl alle seiner Meinung nach die "die intellektuell weniger Begüterten" zu sein.

Ich unterstelle einfach mal, dass du in der Schlange beim Starbucks (oder wo auch immer) jedem der "Expresso" sagt, die Aussprache verbesserst.. ungefragt natürlich.

Man könnte das mit der E9k auch einfach überlesen, oder sich eben jedes mal hineinsteigern...  :P

Spid:

--- Zitat von: TheITGuy am 04.03.2019 09:39 ---
--- Zitat von: Spid am 04.03.2019 09:25 ---Du willst jetzt nicht ernsthaft irgendwas, was die Berliner Verwaltung tut, als Beleg dafür anführen, was richtig sei?
--- End quote ---

Nein. Aber ich finde die Bezeichnung "E9k" als Abkürzung für "Entgeltgruppe 9 mit verlängerter Stufenlaufzeit" in der Trivialsprache vollkommen legitim (wobei ich persönlich sie eher als "E9v" benutzt hätte).
--- End quote ---

Zutreffend ist einzig und allein E9, weil es sich um E9 handelt. Es ist keine eigenständige Entgeltgruppe - und ja, das hat handfeste rechtliche Konsequenzen.


--- Zitat ---
--- Zitat von: Spid am 04.03.2019 09:25 ---Es gibt keine E9k und die E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten hat keine Stufe 5
--- End quote ---

Nein, weil die Stufe "4a" heißt. Sehe ich jeden Monat auf dem Abrechnungsbogen meiner Frau. Ändert aber nichts daran, dass offensichtlich noch eine Stufe nach der Stufe 4 gibt. Ob man die dann "5", "4+1", "4a" oder "Jahrmarkt" nennt, ist nur eine Frag der Definition. Und Laien gestehe ich dann zu, dass sie ihr Schulwissen heranziehen und da kommt nach 4 nunmal in der Regel eine 5.
--- End quote ---

Nein, heißt sie nicht. Die Unzulänglichkeiten des AG Deiner Frau, eine Zulage als Zulage auszuweisen, sind unbeachtlich. Maßgeblich sind allein die tariflichen Regelungen, nach denen es bei der E9 mit verlängerten Stufenlaufzeiten keine Stufe 5 gibt, sondern eine Zulage. Und Stufen, die es nicht gibt, bedürfen weder Bezeichnung noch Nummerierung.


--- Zitat ---
--- Zitat von: Spid am 04.03.2019 09:25 --- - und ja, das ist ausgesprochen relevant, weil jede denkbare Lösung für die Überleitung in E9a auf Stufen, Stufenlaufzeiten und Tabellenentgelte abzielen wird.
--- End quote ---

Es hindert Dich niemand daran, den Leute dann ihren Irrtum zu erklären.
--- End quote ---

Erfahrungsgemäß wieder und wieder und wieder - und das völlig unnötig. Zudem führen wir doch gerade diese Diskussion, weil ich auf den Fehler hingewiesen habe.


--- Zitat ---
--- Zitat von: Spid am 04.03.2019 09:25 ---Soll heißen, die unzulässige Vereinfachung des Seitenbetreibers, um auch die intellektuell weniger Begüterten anzusprechen, wird uns dann auf die Füße fallen.
--- End quote ---

Dann erkläre doch dem Seitenbetreiber, wie fehlerbehaftet er hierbei schreibt. Wenn der das korrigiert, hilft es allen.

--- End quote ---

Der liest mit. Wenn er was ändern möchte, wird er das tun - ist aber auch völlig egal, weil die Informationen des Seitenbetreibers tariflich unbeachtlich sind.

Admin:

--- Zitat von: Spid am 04.03.2019 10:04 ---
--- Zitat von: TheITGuy am 04.03.2019 09:39 ---Dann erkläre doch dem Seitenbetreiber, wie fehlerbehaftet er hierbei schreibt. Wenn der das korrigiert, hilft es allen.

--- End quote ---

Der liest mit. Wenn er was ändern möchte, wird er das tun - ist aber auch völlig egal, weil die Informationen des Seitenbetreibers tariflich unbeachtlich sind.

--- End quote ---

Lange Jahre haben wir uns dagegen gesträubt, eine "kleine E9" oder "E9k" als solche im Gehaltsrechner auftauchen zu lassen, da es sich eben nicht um eine eigenständige Entgeltgruppe handelte. Nachdem aber im Rahmen der 2017er Tarifrunde nun Zulagen und de facto abweichende Stufenlaufzeiten eingeführt wurden, haben wir uns entschlossen, der in Gewerkschaftskreisen damals bereits üblichen Bezeichnung E9k zu folgen und diese in den Gehaltsrechner aufzunehmen, diese aber wenn immer möglich in Gänsefüßchen zu setzen und mit dem Hinweis zu versehen, daß es sich nicht um eine reguläre Entgeltgruppe handelt.

Um die Darstellung der Entgelttabelle nicht zu chaotisieren haben wir die de-facto-Stufen der "E9k" einfach hochgezählt und die abweichenden Stufenlaufzeiten hinterlegt (letzteres wird z.B. bei der Tabellenanalyse verwendet).

Die neue E9a wird sich nun wahrscheinlich an den Stufenlaufzeiten der restlichen Tabelle orientieren und nicht an den inoffiziellen Stufen der alten "E9k". Dies ist einigen Kollegen nicht bewußt und sie befürchten nun eine Gehaltssenkung, was in Wirklichkeit natürlich nicht zu erwarten ist.

Um die Verwirrung diesbezüglich etwas zu verringern, haben wir daher nun eine Hinweis-Seite zur Überleitung der "E9k" in die neue E9a erstellt und entsprechend verlinkt:
  http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/ueberleitung.9a.html

Ergänzungsvorschläge sind willkommen!

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version