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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung

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Poggeliese:

--- Zitat von: Admin am 03.03.2019 16:06 ---Die Formulierung zur Neuregelung der Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Einigungspapier lautet:

"Die Jahressonderzahlung nach § 20 TV-L wird für die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022 auf dem materiellen Niveau des Jahres 2018 eingefroren"

Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.

Daraus ergäbe sich:


bis 2018    2019     2020      2021
  95%     92.224%  89.434%  88.295%
  80%     77.662%  75.312%  74.353%
  50%     48.539%  47.070%  46.471%
  35%     33.977%  32.949%  32.529%


--- End quote ---


Anhebung der Jahressonderzahlung im Tarifgebiet Ost in 5 Schritten auf Westniveau:

Entgeltgruppe   2014 2015       2016     2017       2018     2019
= West
E 1 bis E 8   71,5% 76,2%    80,9%85,6%   90,3%      95,0%
E 9 bis E 11   60%      64%   68%     72%   76%           80%
E 12 bis E 13   45%      46%   47%     48%   49%          50%
E 14 bis E 15   30%     31%   32%     33%   34%          35%


d.h.die Jahressonderzahlung würde im Osten von 76%  nicht auf 80% steigen, sondern "nur" auf 77,662 um dann wieder zu fallen. Großartig

Ach die Ossis... immerhin eine kleine Steigerung in 2019.. #ironie

c4r0:
Hallo an Alle :)

Zur Jahressonderzahlung würde mich folgendes interessieren:

Ich werde zum 01.04.2019 eine neue Stelle antreten. Diese ist dann nach E9b vergütet. Aktuell bin ich in der E6. Heißt dieses "Einfrieren", dass ich in den nächsten Jahren die Jahressonderzahlung trotzdem nach E6 bekomme, so wie es in 2018 war?

Grüße!

Poggeliese:

--- Zitat von: c4r0 am 04.03.2019 11:25 ---Hallo an Alle :)

Zur Jahressonderzahlung würde mich folgendes interessieren:

Ich werde zum 01.04.2019 eine neue Stelle antreten. Diese ist dann nach E9b vergütet. Aktuell bin ich in der E6. Heißt dieses "Einfrieren", dass ich in den nächsten Jahren die Jahressonderzahlung trotzdem nach E6 bekomme, so wie es in 2018 war?

Grüße!

--- End quote ---

Du bist doch dann in der E9b, wieso sollte dir dann die Jahressonderzahlung von der E6 gezahlt werden? Den Gedankengang verstehe ich nicht...

Dude23:
Diese Fragen gab es schon, als die JSZ beim TVöD eingefroren wurde.

Mit "auf dem Stand von 2018 einfrieren" sind nicht die persönlichen Verhältnisse der Arbeitnehmer gemeint.

ChrBY:

--- Zitat von: Admin am 03.03.2019 16:06 ---Nach unserer Interpretation und unter Berücksichtigung der Durchführungsweise der Absenkung der Jahressonderzahlung im Bereich TVöD VKA 2016 bis 2018 ( http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/a/2016/sonderzahlung.vka.html ) gehen wir davon aus, daß wiederum feste Prozentsätze nach Entgeltgruppen festgelegt werden, die sich am linearen Anteil der Entgelterhöhung orientieren.
--- End quote ---

Achtung, dies würde ein tatsächliches Einfrieren aber nur für alle Entgeltgruppen ab Stufe 2 bedeuten, die außerdem nicht vom Mindesterhöhungsbetrag profitieren dürfen.

Legt man dieses Vorgehen zugrunde, würde die Jahressonderzahlung für

• alle Stufen 1 sowohl 2019 als auch 2020 und 2021 weiter ansteigen und
• dasselbe für die unteren Entgeltgruppen (die im TV-L ohnehin schon einen höheren Bemessungssatz für die Jahressonderzahlung aufweisen) aufgrund der überproportionalen Erhöhung der Tabellenentgelte durch die Mindesterhöhungsbeträge (aber der nur proportionalen Absenkung des Bemessungssatzes) gelten.

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