Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
WasDennNun:
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 15:32 ---Es ist also ihr Verdienst, und nicht der Tatsache geschuldet, dass der Arbeitgeber Tarifgebunden ist?
.... im Arbeitsvertrag vereinbart haben.... Es stand da schlichtweg drinnen wegen der Tarifbindung. Nix verhandelt, da wenig bis kein Verhandlungsspielraum.
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Also du hast deinen AG darauf hingewiesen, dass für dich keine Tarfbindung besteht und angefragt, ob man einen AV machen kann ohne Verweis auf TV-L und hast eine Abfuhr erhalten?
Oder hast schlichtweg nicht gefragt?
Oder hat der AG fälschlicherweise einfach behauptet, nein er darf das nicht wg. Tarifrecht?
WasDennNun:
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 15:46 ---Arbeitsverträge werden zwischen den schließenden Parteien verhandelt und abgeschlossen. Solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht, ist die Tarifbindung des AG unbeachtlich.
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In welchen Fällen ist denn der AN an einen Tarif gebunden?
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Wenn er Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft ist.
MrRossi:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2019 16:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 15:46 ---Arbeitsverträge werden zwischen den schließenden Parteien verhandelt und abgeschlossen. Solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht, ist die Tarifbindung des AG unbeachtlich.
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In welchen Fällen ist denn der AN an einen Tarif gebunden?
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Wenn er Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft ist.
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Was widerum wieviel Einfluss auf die Zahl-Leistung des AG hat?
Spid:
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 15:46 ---Arbeitsverträge werden zwischen den schließenden Parteien verhandelt und abgeschlossen. Solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht, ist die Tarifbindung des AG unbeachtlich.
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In welchen Fällen ist denn der AN an einen Tarif gebunden?
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Beiderseitige Tarifbindung liegt dann vor, wenn der AN Mitglied einer der den Tarifvertrag schließenden Gewerkschaft ist und der AG den Tarifvertrag selbst geschlossen hat, er auf diesen übergegangen ist oder dieser fortwirkt oder der AG Mitglied in einem den Tarifvertrag schließenden AG-Verband ist.
Spid:
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2019 16:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 15:46 ---Arbeitsverträge werden zwischen den schließenden Parteien verhandelt und abgeschlossen. Solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht, ist die Tarifbindung des AG unbeachtlich.
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In welchen Fällen ist denn der AN an einen Tarif gebunden?
--- End quote ---
Wenn er Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft ist.
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Was widerum wieviel Einfluss auf die Zahl-Leistung des AG hat?
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Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, dann gelten die tariflichen Normen unmittelbar. Besteht sie nicht, kann im Arbeitsvertrag alles mögliche vereinbart werden - u.a. auch die Geltung tariflicher Normen.
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