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Tarifrunde 2019 - Jahressonderzahlung
WasDennNun:
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:09 ---Was widerum wieviel Einfluss auf die Zahl-Leistung des AG hat?
--- End quote ---
Na ganz einfach: Der AG und AN sind frei von irgendwelchen Regularien (bis auf Mindestlohn) bei der Bestimmung des Entgeltes.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 16:12 ---
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2019 16:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 15:46 ---Arbeitsverträge werden zwischen den schließenden Parteien verhandelt und abgeschlossen. Solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht, ist die Tarifbindung des AG unbeachtlich.
--- End quote ---
In welchen Fällen ist denn der AN an einen Tarif gebunden?
--- End quote ---
Wenn er Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft ist.
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Was widerum wieviel Einfluss auf die Zahl-Leistung des AG hat?
--- End quote ---
Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, dann gelten die tariflichen Normen unmittelbar. Besteht sie nicht, kann im Arbeitsvertrag alles mögliche vereinbart werden - u.a. auch die Geltung tariflicher Normen.
--- End quote ---
1.Wo besteht die Verpflichtung dieses dem AG kundzutun?
2. Was ist wenn man zu einem späterem Zeitpunkt eintritt?
Um es nochmals herauszustellen, die Praxis ist nicht das der AN herausgehandelt hat nach Tarif zu entlohnen, sondern der AG ihm schlicht einen AV vorlegt in dem die Tarifbindung steht.
Ausnahmen wird es geben, aber eben nicht die Masse wie es hier dargestellt wird.
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 14:13 ---Zumal ja das eher dumpfe Gewerkschafterhirn offenkundig unfähig ist zu begreifen, daß alle Beschäftigten, die ohne Mitglied in der Gewerkschaft zu sein, von Tarifabschlüssen profitieren, dies höchstpersönlich im Arbeitsvertrag vereinbart haben - es ist mithin ganz allein ihr Verdienst und nicht der der Gewerkschaften.
--- End quote ---
Spid:
--- Zitat von: MrRossi am 14.08.2019 08:23 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 16:12 ---
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:09 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.08.2019 16:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 13.08.2019 16:00 ---
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 15:46 ---Arbeitsverträge werden zwischen den schließenden Parteien verhandelt und abgeschlossen. Solange keine beiderseitige Tarifbindung besteht, ist die Tarifbindung des AG unbeachtlich.
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In welchen Fällen ist denn der AN an einen Tarif gebunden?
--- End quote ---
Wenn er Mitglied einer entsprechenden Gewerkschaft ist.
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Was widerum wieviel Einfluss auf die Zahl-Leistung des AG hat?
--- End quote ---
Wenn beiderseitige Tarifbindung besteht, dann gelten die tariflichen Normen unmittelbar. Besteht sie nicht, kann im Arbeitsvertrag alles mögliche vereinbart werden - u.a. auch die Geltung tariflicher Normen.
--- End quote ---
1.Wo besteht die Verpflichtung dieses dem AG kundzutun?
2. Was ist wenn man zu einem späterem Zeitpunkt eintritt?
Um es nochmals herauszustellen, die Praxis ist nicht das der AN herausgehandelt hat nach Tarif zu entlohnen, sondern der AG ihm schlicht einen AV vorlegt in dem die Tarifbindung steht.
Ausnahmen wird es geben, aber eben nicht die Masse wie es hier dargestellt wird.
--- Zitat von: Spid am 13.08.2019 14:13 ---Zumal ja das eher dumpfe Gewerkschafterhirn offenkundig unfähig ist zu begreifen, daß alle Beschäftigten, die ohne Mitglied in der Gewerkschaft zu sein, von Tarifabschlüssen profitieren, dies höchstpersönlich im Arbeitsvertrag vereinbart haben - es ist mithin ganz allein ihr Verdienst und nicht der der Gewerkschaften.
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1. Wenn man die entsprechenden Ansprüche durchsetzen möchte, muß man den Nachweis führen.
2. Dann besteht - wenn der AG auch tarifgebunden ist und die Gewerkschaft Tarifvertragspartei ist - beiderseitige Tarifbindung.
In einem Arbeitsvertrag kann keine "Tarifbindung" stehen. Er kann eine kleine oder große Bezugnahmeklausel oder eine Gleichstellungsabrede enthalten. Jedenfalls ist er das Verhandlungsergebnis zwischen den Arbeitsvertragsparteien, denn Verhandlungen bestehen aus wechselseitigen Angeboten und Angebotsannahmen, es gibt mithin also auch dann ein Verhandlungsergebnis, wenn eine der Parteien das erste Angebot der Gegenseite annimmt. Jeder AN hat mithin seinen Arbeitsvertrag höchstpersönlich verhandelt. Die Inhalte sind das Ergebnis seiner Vehandlungsstärke, jedweder Inhalt - ob positiv oder negativ - ist Ergebnis seiner Leistung und somit ganz alleine sein Verdienst. Gewerkschaften haben dazu überhaupt nichts beigetragen!
WasDennNun:
--- Zitat von: MrRossi am 14.08.2019 08:23 ---Um es nochmals herauszustellen, die Praxis ist nicht das der AN herausgehandelt hat nach Tarif zu entlohnen, sondern der AG ihm schlicht einen AV vorlegt in dem die Tarifbindung steht.
--- End quote ---
Und unbesehen unterschrieben wird von dem AN?
Bei mir wurden schon einige AV geändert, weil ich entsprechende Zusätze, Klarstellungen etc. drin haben wollte.
Aber der AG wollte ja mich auch als AN gewinnen, dann ist so etwas möglich. Wenn dem AG es egal welcher AN unterschreibt, nimmt er halt den nächsten, der nichts ändern will.
So ist das auf dem Arbeitsmarkt.
MrRossi:
--- Zitat von: WasDennNun am 14.08.2019 09:05 ---
--- Zitat von: MrRossi am 14.08.2019 08:23 ---Um es nochmals herauszustellen, die Praxis ist nicht das der AN herausgehandelt hat nach Tarif zu entlohnen, sondern der AG ihm schlicht einen AV vorlegt in dem die Tarifbindung steht.
--- End quote ---
Und unbesehen unterschrieben wird von dem AN?
Bei mir wurden schon einige AV geändert, weil ich entsprechende Zusätze, Klarstellungen etc. drin haben wollte.
Aber der AG wollte ja mich auch als AN gewinnen, dann ist so etwas möglich. Wenn dem AG es egal welcher AN unterschreibt, nimmt er halt den nächsten, der nichts ändern will.
So ist das auf dem Arbeitsmarkt.
--- End quote ---
Ich schrieb bereits dass es Ausnahmen geben wird. Aber es ist halt nicht die Regel, so dass im ÖD Arbeitsverträge ohne Anwendung des jeweiligen TV eher selten sind. Was, außerhalb von Tariflichen Leistungen welche nicht sowieso verhandelbar wären, haben denn die massenhaft nicht organisierte Beschäftigten (wie Du) gegenüber einem TB an verhandeln können? 14. Monatsgehalt?
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