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Tarifrunde 2019 - KR-Tabelle

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Wastelandwarrior:

--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 12:58 ---Die „Anerkennung“ und schon gar nicht ihr Zeitpunkt haben irgendeine praktische Relevanz. Mithin gibt es dahingehend auch nichts auszublenden.

--- End quote ---
Wenn in diesem Laden, die Bezahlung von der "Anerkennung" abhängig gemacht wird, dann ist die praktische Relevanz offensichtlich. Rechtswidirg oder nicht. Rechtlich ist das natürlich keine Segnung des Arbeitgebers sondern der TB teilt dem AG mit, dass er nach seiner Ansicht nunmehr (mit Datum "Bestehen") die passende Fortbildung hat. Wie der AG das nennt und ob er sich besser fühlt, wenn er das "anerkennt" ist rechtlich ohne Belang.

Spid:
Die praktische Relevanz wäre nur dann gegeben, wenn es keinen effektiven Rechtsschutz gäbe - den gibt es aber.

Es bleiben die von mir beschriebenen Möglichkeiten:

--- Zitat von: Spid am 06.11.2019 20:08 ---Entweder ändert sich die auszuübende Tätigkeit, dann ist man bei Vorliegen der Voraussetzung in der Person höhergruppiert oder die auszuübende Tätigkeit war bereits die höherwertige Tätigkeit und es wurde lediglich nicht die Voraussetzung in der Person erfüllt. Dann erfolgt die Höhergruppierung im Augenblick des Bestehens der Fachweiterbildung. Jedenfalls ist eine Anerkennung durch den AG völlig unbeachtlich.

--- End quote ---

Weder der "Anerkennung" noch der Mitteilung des TB kommt eine Relevanz für die Eingruppierung zu.

Lemminator:
es bleibt dem Mitarbeiter selbst überlassen ob er höhergruppiert werden möchte. leider hat es sich für die Leute nicht gelohnt, sich höher zu gruppieren , da es weniger Weihnachtsgeld gab ... statt 95% nur noch 85% ...

trotzdem bleibt die frage so stehen und ist für mich so noch nicht beantwortet .
trotzdem danke für deine antworten, welche mir aber nichts gebracht haben
lg

Spid:
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

Tiggi:
Guten Morgen,

In diversen Anschnitten des TV-L wird sich auf die Entgeltgruppen 1-15 bezogen.
Nun weist die KR-Tabelle bis zu KR17 aus. Wie wirken sich dann die Regelungen aus dem TV-L auf die KR-Entgeltgruppen aus?

LG

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