Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Novus:
Vielen Dank für die Ausführungen, ich glaube es verstanden zu haben.
McOldie:
Hallo,
ich habe noch leichte Verständnisprobleme :-\ zum Thema „Restlaufzeit“ bei der Überleitung in die Tabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.1.20.
Fall 1
E9 b/FG 2 Stufe 6 ab 1.1.18.
Müsste nach § 29e TVÜ-L ab 1.1.20 in dies Stufe 5 im 5. Jahr (keine Restlaufzeit?), d.h. Stufe 6 am 1.1.21
Fall 2
E 9b/FG.2 Stufe 4 seit 1.9.18,d.h. im 2 Jahr (Restlaufzeit 4 Monate?)
Müsste nach § 29e TVÜ-L ab 1.1.20 in dies Stufe 3 im 4. Jahr (keine Restlaufzeit?), d.h. Stufe 4 am 1.9.20
Vielleicht kennt ja jemand eine verständliche Form zum Begriff Restlaufzeit. Mir ist auch keine Durchführungshinweise der Tdl oder eines Bundeslandes bekannt. Auch die Verfasser von TV-L Kommentaren haben sich noch nicht geäußert.
Spid:
War das zu kompliziert für Dich:
--- Zitat von: Spid am 10.10.2019 11:30 ---Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht.
--- End quote ---
McOldie:
sorry hatte ich übersehen.
Wie geht man aber mit vor dem 31.1.19 begonnener und nach dem 1.1.2020 endender Elternzeit um, die ja bekanntermaßen nicht auf die Stufenlaufzeit angerechnet wird.
Beispielsweise der o.g. Fall 2 mit einer Elternzeit ab 15.3.18 bis zum 14.3.20. Hier dürfte die Beschäftigte im ersten Jahr der Stufe 4 sein. Was ist aber die Restzeit?
Spid:
Wenn Zeiten nicht zur Stufenlaufzeit zählen, werden sie - wenn wie hier auf die Stufenlaufzeit abgestellt wird - naheliegenderweise nicht berücksichtigt.
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