Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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nichts_tun:
Nun gut, aber das Mißverständnis hattest du in Beantwortung meiner allgemein formulierten Frage schon aufgeklärt.

Dass es HH tarifrechtswidrig regelt, ist Sache des dortigen AG. Ich mutmaße, man möchte sich die korrekte Überleitung in S 15 und eine womöglich dann eintretende Herabgruppierung in S 14 bei einer Vielzahl von Beschäftigten ersparen.

Spid:
Wenn die inredestehenden TB in E10 eingruppiert sind, wie der AG behauptet, steht eine Herabgruppierung in S14 überhaupt nicht zur Debatte.

nichts_tun:
Sondern?

Spid:
Wer jetzt in E10 eingruppiert ist, wird 2020 bei gleicher Tätigkeit in S15 eingruppiert sein. Die Tätigkeitsmerkmale sind jeweils identisch.

nichts_tun:
Das schrieb ich ja schon. Falls aber der AG in HH über die jetzige EG 10 und künftige EG S 15 irrte und sich dessen bewusst wird bzw. ist, kann er eine korrigierende Rückgruppierung durchführen.

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