Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
McOldie:
Mit Wirkung vom 1.1.18 wurde bei den Angestellten der Entgeltgruppen E 9 (außer kleine E9) und höher die Stufe 6 eingeführt. Angestellte, die länger als 5 Jahre in Stufe 5 eingruppiert waren, wurden dann ab 1.1.18 in Stufe 6 eingestuft.
Für mich stellt sich jetzt die Frage, wie diese Personengruppe am 1.1.2020 bei der Überleitung in die S-Tabelle zu behandeln ist. Geht man vom 1.1.18 als Beginn der Stufe 6 aus, dann sind dies Personen am 31.12.2019 im 2 Jahr der Stufe 6 und wären zum 1.1.20 gem. § 29e TVÜ-L in die Stufe 5 5. Jahr einzuordnen und würden erst am 1.1.2021 Entgelt nach Stufe 6 erhalten. D.h. die über mehr als 5-jährige Zuordnung zur Stufe 5 bis zum 31.12.17 würde unter den Tisch fallen. Davon wären insbesondere die langjährigen Beschäftigten, die noch aus dem BAT in den TV-L übergeleitet worden sind, betroffen.
Um zu vermeiden, dass dieser über fünf Jahre hinausgehende Zeitraum bei der Stufenzuordnung in der S-Tabelle am 1. Januar 2020 unberücksichtigt bleibt, sollten die über fünf Jahre hinausgehenden Zeiten in der Stufe 5 bei der Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe E9 und höher zu berücksichtigt werden, da anderenfalls die Zeilen „6 / 3 / Rder Tabelle in § 29e Absatz 2 TVÜ-Länder für diese Beschäftigten leerliefen.
Für Beschäftigte der ehemals „kleinen“ E9, die am 1.1.19 nach E 9a übergeleitet worden sind, hat man dies offenbar so vorgesehen.
Ist jemand zu dieser Problematik etwas bekannt?
Spid:
Ich sehe keine Problematik. Die Tarifvertragsparteien haben sich anders entschieden.
Rontonsilver:
Hat denn den neue SuE jetzt verlängerte Stufenlaufzeiten oder nicht? Ich habe es so verstanden, dass die Überleitung von "kleine" und "große" 9 zum 01.01.2019 stattgefunden hat und die Stufe 6 eingeführt wurde, damit es kein "Durcheinander" mit den Stufenlaufzeiten gibt und alles gleich läuft. Hier im Haus verwirren mich jetzt die Kollegen weil sie sagen im neuen SuE ab 01.01.2020 gibt es jetzt wieder die längeren Stufenlaufzeiten und der andere Teil behauptet, dass die verlängerten Stufenlaufzeiten nur für die Betriebe gelten, die in 2019 nicht in 9a und b übergeleitet haben und für die, die das gemacht haben würden ganz normale Stufenlaufzeiten gelten.
Was stimmt denn jetzt? Wir haben von 9klein und groß in 9a und b übergeleitet. Also gelten dann jetzt im SuE normale Stufenlaufzeiten? Also 2 Jahre in 2, 3 jahre in 3 etc.?
Ich kann es nirgendwo aus den Verträgen rauslesen, weil ich es nicht verstehe. Kann es mir jemand in "einfachem Deutsch" erklären?
Spid:
Die Stufenlaufzeiten in den Entgeltgruppen der Beschäftigten im SuE ergeben sich aus §52 Nr. 3 Ziff. 3 TV-L. Das hat mit der Aufspaltung der E9 in E9a und E9b überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich um gänzlich andere Entgeltgruppen.
Rontonsilver:
Genau, und daraus verstehe ich keine verlängerten Stufenlaufzeiten in SuE, es heisst da nämlich:
Stufe 2 nach einem Jahr in Stufe 1,
Stufe 3 nach drei Jahren in Stufe 2,
Stufe 4 nach vier Jahren in Stufe 3,
Stufe 5 nach vier Jahren in Stufe 4,
Stufe 6 nach fünf Jahren in Stufe 5."
Sehe ich das richtig?
Anmerkung: Bei uns gibt es nur die EG 9a und b und 2 Mitarbeiter in der EG 8. Alle anderen Gruppen kommen bei uns nicht vor.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version