Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
McOldie:
Ist es richtig Entgeltgruppe E9b? In Abschnitt 20.6. werden Erzieher und Kinderpfleger, usw. behandelt. Eine Eingruppierung nach E 9b finde ich da nicht. Nur E 9a, Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2. Aus Fallgruppe 1 erfolgt eine Überleitung nach S 9 FG. 1 und aus E9a/FG. 2 erfolgt eine Überleitung nach S8b. Aus der Entgeltgruppe E 8 erfolgt eine Überleitung nach S 8a
maverick:
Hallo zusammen,
auch nach Studium des Threads verstehe nach wie vor nicht was es mit der Restzeit auf sich hat.
Spid sagte: "Die Restzeit ist die Stufenlaufzeit, die weniger als ein Jahr ausmacht." Ich blicke das nicht.
Seit 07/2018 bin ich E9 Stufe 4. Jetzt wurde ich in Stufe 3 zurückgestuft und befinde mich im 4. Jahr. Das bedeutet, ich käme 01/2021 wieder in die Stufe 4?
Ist die Restzeit die 18 Monate von 07/2018 - 12/2019? Und inwiefern wird diese mitgenommen?
Gruß maverick
Spid:
Die Sachverhaltsschilderung ist inkonsistent. Seit dem 01.01.19 gibt es keine E9 mehr.
Isie:
@Maverick:
Wohin wurdest du zum 01.01.2019 übergeleitet? E 9a Stufe 3?
maverick:
Dann ist es die 9b.
Im Oktober 2019 erfolgte die Überleitung aus dem Haustarifvertrag in den TV-L.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version