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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Spid:
Die AG lassen sich unterschiedlich viel Zeit, obwohl sie damit ihrer Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis nicht nachkommen. Es ist so, als wenn Du einfach daheim bleiben würdest anstatt zu arbeiten. Dem kann leicht mit einer Klage abgeholfen werden, auch damit sich die AG in Zukunft solche UNverschämtheiten nicht mehr anmaßen.

ManuelDessau:
Oh ok, also wenn ich Pech habe und nicht aktiv werde, könnte das theoretisch auch erst im Dezember 2020 erfolgen? Sind die AG da an keine Fristen gebunden? 

Pipprock:
Frage an die ASD-Kollegen in Hamburg: Gab es bei Euch auch vorerst keine Überleitung in die S-Tabelle(aufgrund angeblicher Unklarheit wegen (fälschlich) geplanter Überleitung von e10 in s14 statt s15?
Plant schon jemand konkreter eine Eingruppierungsfeststellungsklage?

Spid:

--- Zitat von: ManuelDessau am 10.02.2020 10:28 ---Oh ok, also wenn ich Pech habe und nicht aktiv werde, könnte das theoretisch auch erst im Dezember 2020 erfolgen? Sind die AG da an keine Fristen gebunden?

--- End quote ---

Natürlich sind die AG an Fristen gebunden. Umzusetzen war zum 01.01.20, Auszahlung des zustehenden Entgelts zum Zahltag im Januar. Deshalb ist der AG bereits säumig mit der Entgeltzahlung.

Wastelandwarrior:
Ja. Wird nur peinlich mit der Lohnklage, wenn das Vergleichsentgelt zu zahlen ist.  :D

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