Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

<< < (57/90) > >>

Spid:
Wenn die Zeit übernommen wurde, erfolgt der Stufenaufstieg im Juli 2020. Was wurde denn zur Überleitung in den TV-L vereinbart?

maverick:
Dann ist die Aussage des Arbeitgebers ja in jedem Fall falsch.

@spid: Kannst du mir bitte erklären weshalb Juli 2020? Ich muss es dem Arbeitgeber ja darlegen können.
Und falls keine Zeiten übernommen wurden, wäre es dann September 2021?

Zu den Überleitungen in den TV-L kann ich gar nichts sagen. Es wurden keine detaillierten Dokumente übermittelt. Ich werde versuchen mich in der nächsten Woche kundig zu machen.

Spid:
Die unterjährige Restzeit wird ja mitgenommen, die Überleitungstabelle führt ja je nach Jahr einer Stufe in ein bestimmtes Jahr einer Stufe. Die Zeit, die man bereits in diesem Jahr war, nimmt man ebenfalls mit. War man also im 123. Tag des ersten Jahres der Stufe 4, kommt man in den 123. Tag des dritten Jahres der Stufe 3.

Wenn Du am 01. Oktober 2019 in den TV-L übergeleitet wurdest und zu diesem Zeitpunkt die Stufenlaufzeit begann, erfolgt der Stufenaufstieg mit Ablauf des 30.09.2021.

In den mir plausibel erscheinenden Varianten mußte die Überleitung in den TV-L doch mit Dir vereinbart werden, sonst hätte sie nicht stattgefunden.

maverick:
Vielen Dank Spid.
Ich schreibe noch mal, sobald ich die Überleitungsregelungen in den TV-L erhalten habe.

Ein schönes Wochenende!

ManuelDessau:
Hallo, ich (Bewährungshelfer, Sachsen TV-L) sollte ab 01.01.20 von EG 10 nach S 15 übergeleitet werden. Nun habe ich mit meinem Januargehalt weiterhin die EG 10 bekommen. Kann mir einer, der eventuell gleich oder ähnlich übergeleitet wurde, sagen, wann genau die Umsetzung erfolgt? Oder muss ich da ggf. bei der Bezügestelle nachfragen?

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version