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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Spid:
Natürlich:
--- Zitat von: Spid am 08.02.2020 20:35 ---Wenn die Zeit übernommen wurde, erfolgt der Stufenaufstieg im Juli 2020.
--- End quote ---
Isie:
@Maverick:
Du solltest nochmal nachfragen, warum der nächste Stufenaufstieg zum 01.01.2021 erfolgt. Dieses Datum kann sich nur ergeben, wenn am 01.01.20 noch exakt ein Jahr zum Erfüllen der Stufenlaufzeit für den Aufstieg in die Stufe 4 fehlte.
maverick:
Vielen Dank für eure Antworten! Das hilft mir sehr weiter.
@Isie:
Der AG ist der Ansicht, dass am 01.01.2020 die Stufenlaufzeit im 4. Jahr der Stufe 3 neu begann. Daher soll die Höherstufung nach Ende dieses einen Jahres am 01.01.2021 erfolgen.
Die Restzeit soll dann wohl der Stufenlaufzeit ab Stufe 4 angerechnet werden.
So interpretiert der AG augenscheinlich §29e Abs. 2 Satz 1 TVÜ-L.
Edit: Wie ich vor zwei Tagen schon erwähnte, ist es möglich, dass sich der AG irrt. Einige falsche Aussagen seitensdes AG bezüglich der Überleitung in den TV-L lassen diese Vermutung zu.
Isie:
§ 29e TVÜ-L lässt sich nicht anders interpretieren. Aber entscheidend für die Berechnung der mitzunehmenden Restzeiten ist natürlich, welche Restzeiten bei der Überleitung in den TV-L mitgenommen wurden. Falls das nur volle Jahre waren, passt es ja. Das muss aber irgendwo geregelt worden sein.
Isie:
Volle Jahre bezogen auf den 01.01.2019 meine ich. Denn das ist der Überleitungszeitpunkt innerhalb des TV-L. Da du nach Haustarif in E 9 eingruppiert warst, nehme ich an, dass der Haustarif bezüglich der Eingruppierung dem TV-L und der Entgeltordnung dazu ähnelte und dass die rückwirkende Änderung des TV-L ab 01.01.2019 der Grund für die Überleitung aus dem Haustarif war.
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