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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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ManuelDessau:

--- Zitat von: IchhabekeinenNamen am 19.06.2020 12:04 ---Hallo liebe Leute,

ich hätte mal eine dringende Frage.
Meine Berliner Bezirksbehörde für die ich als Sozialarbeiter tätig bin, hat es endlich geschafft die uns Mitarbeiter des Jugendamtes in die TVL-S Tabelle zu überführen. Ich bin jetzt von E 9b in S 14 eingruppiert. Jedoch wurde meine Erfahrungsstufe nicht beibehalten. Ich hatte vorher die Stufe 3. Jetzt bin tiefer eingruppiert in Stufe 2. Meine Personalstelle Begründung dies, dass die Laufzeiten der unteren Stufen im TVL-S länger sind und ich jetzt mit meiner Berufserfahrung nur in Stufe 2 eingruppiert werden kann.

Ist das so rechtens und korrekt? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?

--- End quote ---

Das ist rechtens laut Überleitungstabelle. Ich wurde auch von Stufe 3 in die Stufe 2 übergeleitet. Der Witz ist ja auch, dass wir dann in der Stufe 3 nun ein Jahr länger arbeiten müssen , bis wir in die 4 kommen. Also 4 Jahre in der Stufe 3. Ggf. dann ab der Hälfte der Stufe 3 dann Antrag auf Höherstufung stellen. Sonst muss man das wohl so hinnehmen

Wastelandwarrior:
Das fällt ja auch extrem schwer, wenn man mehr Geld bekommt als vorher und in der Stufe 6 über 700€ mehr zu erwarte hat...  ;)

Jürgen84:

--- Zitat von: Wastelandwarrior am 22.06.2020 16:27 ---Das fällt ja auch extrem schwer, wenn man mehr Geld bekommt als vorher und in der Stufe 6 über 700€ mehr zu erwarte hat...  ;)

--- End quote ---

Über 700 Euro klingen gut. Bei mir sind es 150 Euro brutto (E10 Stufe 6 zu S15 Stufe 6) find ich jetzt auch nicht so dolle, dafür dass ich in Stufe 2 und Stufe 3 jeweils 1 Jahr länger arbeiten muss.

Eleggua:
Bekam diese Woche auf Machfrage folgende Antwort aus dem NLBV:
„Sehr geehrter Herr xxx,
 
die Umsetzung in die S-Tabelle erfolgt in den Zahlmonaten Juli und August 2020.
 
Aktuell erhalten wir von den Personalstellen die „Überleitungsbögen“, um diese dann zu verarbeiten.
 
Wann der Überleitungsbogen für Sie eintrifft, kann ich natürlich nicht sagen.
 
Ich bitte Sie daher, sich noch ein wenig zu gedulden.“

maverick:
Hallo zusammen,

ich hatte vor ein paar Monaten bereits Fragen zur Überleitung gehabt. Mein AG meinte damals, die  Höherstufung sollte am 01.01.21 erfolgen . Richtigerweise wäre es aber der 01.07.20.
Nachdem dies scheinbar geklärt war, sagt mein AG nun, dass die Höherstufung erst am 01.07.22 erfolgen wird.
Zur Info:
01.07.18 > EG 9, Stufe 4 erreicht (Haustarifvertrag)
01.10.19 > EG9b, Stufe 4 (Überleitung in den TV-L)
01.01.20 > S11b, Stufe 3, 4. Jahr (durch AG bestätigt)

Die Höherstufung im Juli 2022 begründet der AG damit, dass "R" ist die Restlaufzeit bis zum nächsten Stufenaufstieg. "R" wird daher auf das 4. Jahr in Stufe 3 hinzugerechnet. Man rechnet wohl also die Zeit dazu, die ich in der EG9b für den Aufstieg in Stufe 5 gebraucht hätte.

Was ratet ihr mir?

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