Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - S-Tabelle
Spid:
Es handelt sich nicht um eine Rückstufung. Sofern Du im Zeitpunkt der Überleitung im ersten Jahr der Stufe 3 warst, ist die Überleitung in Stufe 2 korrekt - und zeigte mal wieder die mindere Güte von gewählten Gremien, in denen der einzige Anreiz ein erweiterter Kündigungsschutz ist.
Novum:
Vielen herzlichen Dank , Spid ...
für die schnelle Antwort. Über die "mindere Güte der gewählten Gremien" musste ich herzlich lachen.
Finanziell ist das bitter. Einen schönen Tag. LG Novum
Wastelandwarrior:
Da kann nix "bitter" sein... die Regelung erhält immer und unter allen Umständen die lineare Erhöhung und die Restlaufzeiten... bei Stufe 2 dürfte das zu verschmerzen sein.
IchhabekeinenNamen:
Hallo liebe Leute,
ich hätte mal eine dringende Frage.
Meine Berliner Bezirksbehörde für die ich als Sozialarbeiter tätig bin, hat es endlich geschafft die uns Mitarbeiter des Jugendamtes in die TVL-S Tabelle zu überführen. Ich bin jetzt von E 9b in S 14 eingruppiert. Jedoch wurde meine Erfahrungsstufe nicht beibehalten. Ich hatte vorher die Stufe 3. Jetzt bin tiefer eingruppiert in Stufe 2. Meine Personalstelle Begründung dies, dass die Laufzeiten der unteren Stufen im TVL-S länger sind und ich jetzt mit meiner Berufserfahrung nur in Stufe 2 eingruppiert werden kann.
Ist das so rechtens und korrekt? Kennt sich jemand aus und kann mir weiterhelfen?
Isie:
Maßgebend für die Stufenzuordnung ist ausschließlich die jeweilige Überleitungstabelle in § 29e TVÜ-L.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version