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Tarifrunde 2019 - S-Tabelle

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Novus:
Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

Sozialarbeiter:

--- Zitat von: Bewährung am 10.11.2020 11:26 ---Bewährungshelfer - Überleitung in S-Tabelle bedeutet schlechtere Bezahlung

Bewährungshelfer wurden bei der letzten Tarifrunde in S15 eingruppiert. Ein Vergleichsentgelt im Januar 2020 sollte eine Schlechterstellung verhindern. Dies bewahrt die Kollegen jedoch nicht vor einer Schlechterstellung infolge eines verzögerten Stufenaufstiegs, der mit der Überleitung in den TVL-S ebenfalls verbunden ist.

Der verzögerte Stufenaufstieg im TVL-S (3 statt 2 Jahre in Stufe 2, 4 statt 3 Jahre in Stufe 3) bedeutet für die Bewährungshelfer einen verzögerten Stufenaufstieg in Summe von 2 Jahren. Dies führt letztlich über die Jahre betrachtet zu einer Schlechterbezahlung im TVL-S. Die Differenz (alle Jahresgehälter zusammengerechnet) beträgt nach 11 Erfahrungsjahren knapp 11.000 € (!)
Bewährungshelfer, die zwischen 7 und 21 Dienstjahre beschäftigt sind, sind von diesem Negativ-Effekt betroffen und erhalten weniger Geld als sie es bei einem Verbleib im TVL EG 10 verdient hätten.

Ein Überblick verschafft folgende Tabelle ganz gut: web.xlsx


Mir ist völlig unverständlich, dass dies die Tarifparteien nicht überschaut haben und entsprechend bei der Stufenüberführung reagiert haben.

Aus meiner Sicht sollte hier spätestens bei der nächsten Tarufrunde reagiert werden und die Bewährungshelfer mindestens in die S16 eingruppiert werden und das nicht nur aufgrund Ihrer anspruchsvollen Arbeit, sondern in erster Linie, um den oben genannten Fehler auszubessern!

--- End quote ---

Jup, ist kacke. ASDler in Hamburg erhalten an Vergütung anstelle von E10 sogar nur noch S14. Bei S15 läuft man zumindest nach 21 Jahren ins Plus im Gegensatz zur E10 Bei der S14 läuft man nie ins Plus.
Habt ihr da bei eurem Personalamt und der Gewerkschaft entsprechend Stunk gemacht? Man kann ja zusätzlich zum Vergleichsentgelt auch noch eine Zulage gemäß § 16 Abs. 5 TVL vereinbaren, um besagte Verlust zumindest für das Bestandspersonal aufzufangen.

Zinc:

--- Zitat von: Novus am 10.11.2020 11:44 ---Im Gegenteil war man sich einig darüber, dass Bewährungshelfer zu der Gruppe gehörten die im Vorfeld überproportional von der E Tabelle profitierten, dies wurde nun Korrigiert. Nicht?

--- End quote ---

Wo hast du denn den Quatsch her?

Jockel:
Ich verstehe ja, dass manche Mitbürger meinen, es gäbe irgendwelche Ansprüche finanzieller Art aus ausstehenden Stufenaufsteigen bzw. Summen in Stufen der Entgelttabelle, die noch nicht erreicht sind.

Dem ist aber nicht so.

Insofern "verliert" man auch nix.

Die Tarifvertragsparteien könnten die Entgelttabellen sogar um 25% kürzen. Wäre dann so.

Gleiches gilt für den ASD in Hamburg. E 10 war vermutlich (bei den meisten Betroffenen) nicht tarifgerecht, sondern eine "praktische Lösung". S14 ist (bei den meisten Betroffenen) tarifgerecht für den Job. Die Kohle, die es jetzt oben drauf gibt, ist Goodwill und dient der Befriedung. Wer vorher "zu viel" bekam, der sollte besser nicht sooo laut rumjammern, es könnte nämlich ein Lernprozess beim AG einsetzen, besser keine Geschenke zu verteilen, wenn hinterher keine Ruhe einkehrt. Wenn ohnehin Viele jammern, kann er das auch billiger haben. :-) 

Spid:
Beim ASD hat die FHH sich selber ins Knie geschossen, indem entsprechende Tätigkeiten behauptet worden sind - und wenn sich diese nicht geändert haben...

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