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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:
Man kann aufgrund der Tarifautomatik nicht falsch eingruppiert sein.

PhoenixDea:
@spid
wie schön, dass Sie zu jedem Thema Kritik äußern können....

wenn bei einer Stellenbewertung falsch bewertet wurde und dadurch eine Eingruppierung in E9 Fallgruppe 3 durchgeführt wurde, die tatsächliche Tätigkeit aber die Tatbestandsmerkmale der E9 Fallgruppe 1 oder sogar noch höhere EG erfüllt, liegt für mein Verständnis eine falsche Eingruppierung / Stellenbewertung vor.

Es ist sicher leicht, wenn man von solch einem Problem nicht betroffen ist rumzuwettern und allen Leuten zu erklären, wie bekloppt und nichtswissend sie doch sind.....

Steve 69:

--- Zitat von: Minime am 06.03.2019 11:53 ---Ich hoffe die Frage wurde noch nicht zu oft gestellt und bin mir auch bewusst das ohne das Ergebnis der Redaktionssitzungen keiner eine definitive Antwort geben können wird, aber ich will die Frage trotzdem los werden um zu sehen ob ich mit meiner Einschätzung richtig liege:

Ich bin seit 4 Jahren und 3 Monaten in E9K, Stufe 3. Wenn ich es richtig verstehe, ist nach dem Einigungsergebniss nun die E9a, Stufe 4 meine neue Eingruppierung, korrekt? Oder werden mir die 4 Jahre +x die ich in der E9k,3 verbracht habe angerechnet und ich lande nach der Umsetzung der Tarifeinigung direkt in der E9a, Stufe 5 da ich die 4 Jahre zum Erreichen dieser Stufe bereits absolviert habe?

Meiner Meinung nach müsste es so sein (also zukünftig E9a, Stufe 5). Wie seht ihr das?

Wenn die Überleitung so wie beim TVÖD Bund geregelt wird,  ja.  Kann beim TVL aber wieder zu einer ganz anderen Regelung kommen. 
--- End quote ---

carlos1977:
und was ist mit der Zeit, die man schon in der E9k in der Stufe 2 zu lange verbracht hat??? Bei mir 3 Jahre in der Stufe 2 zu viel und jetzt schon wieder 3,5 Jahre zu viel in der E9k Stufe 3....
Wurden damals die ganzen Jahre bei der Überleitung beim TVöD zusammen gerechnet oder nur von der letzten stufe in der man sich befand?  :o
Da bin ich mal auf den Redaktionsschluss gespannt....

Spid:

--- Zitat von: PhoenixDea am 06.03.2019 12:08 ---@spid
wie schön, dass Sie zu jedem Thema Kritik äußern können....

wenn bei einer Stellenbewertung falsch bewertet wurde und dadurch eine Eingruppierung in E9 Fallgruppe 3 durchgeführt wurde, die tatsächliche Tätigkeit aber die Tatbestandsmerkmale der E9 Fallgruppe 1 oder sogar noch höhere EG erfüllt, liegt für mein Verständnis eine falsche Eingruppierung / Stellenbewertung vor.

Es ist sicher leicht, wenn man von solch einem Problem nicht betroffen ist rumzuwettern und allen Leuten zu erklären, wie bekloppt und nichtswissend sie doch sind.....

--- End quote ---

Mimimi...

Die Stellenbewertung berührt die Eingruppierung in keinster Weise. TB werden auch nicht eingruppiert, sie sind aufgrund der tariflichen Regelungen eingruppiert. Mithin kann es keine falsche Eingruppierung geben.

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