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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:
„Selbstständig arbeiten“ ist unmaßgeblich. Vielmehr geht es um Abstufungen von Verantwortung. Die Tätigkeitsmerkmale findest Du im von Dir genannten Abschnitt der EGO.

Capo:
Hallo,

bin hier jetzt neu, wollte mal hier noch was zu den Zulagen fragen. Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?

TV-Ler:

--- Zitat von: Capo am 06.03.2019 22:21 ---Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?

--- End quote ---
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809

carlos1977:

--- Zitat von: TV-Ler am 07.03.2019 04:49 ---
--- Zitat von: Capo am 06.03.2019 22:21 ---Scheinbar wurden auch Änderungen in der Endgeldordnung vereinbart. Weiß da jemand was? Daraus leitet sich dann ja auch die Einordnung in die E9 ab.Wird jetzt zukünftig die Fallgruppenzulage für Techniker wegfallen oder wird diese in der neuen E9 a berücksichtigt?

--- End quote ---
Siehe hier: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,111528.msg133809.html#msg133809

--- End quote ---
Bedeutet es, dass die Techniker mit der Fallgruppenzulage in der E9k theoretisch in die neue E9b kommen?

NEM0:

--- Zitat von: Spid am 06.03.2019 20:41 ---Der Vorteil der Aufsplittung der E9 in E9a und E9b ist, daß der AG im Rahmen seines Direktionsrechts die auszuübende Tätigkeit so ändern konnte, daß sie statt einer E9 Fg. 2 einer E9 Fg. 3 entspricht, dies aber bei zwei eigenständigen Entgeltgruppen nur einvernehmlich geht.

--- End quote ---

Die eigenständigen Entgeltgruppen wurden aber jetzt erst beschlossen. Vor 2019 war alles die Entgeltgruppe 9. Daher sollte ja die Fallgruppe nicht im Gegensatz stehen.

Zu der "selbstständigen Arbeit" habe ich noch einmal nachgeschaut. Ich hatte es falsch im Kopf. Es sind die Prozent "eigene Verantwortung".

Nochmal die Frage: Um jetzt von E9a nach E9b zu kommen, bedarf es einer echten Höhergruppierung?

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