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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Caesar42:
Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.
Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!
Caesar42:
P.S.
Wenn ich in 20 Jahren in Rente gehe, wird die Dame in der Poststelle das gleiche "verdienen" wie ich...
tv-landschaft:
--- Zitat von: Caesar42 am 07.03.2019 09:57 ---Ich habe mal ein wenig gerechnet....
Durch die Absenkung der JSZ im Bereich E9 käme ich in Stufe 4 neuerdings auf ein Netto-Jahresgehalt von etwa 25470 Euronen. Ein Kollege in E8 Stufe 4 mit JSZ auf 25080. Somit würde ich ganze 390 Euro mehr verdienen... tschuldigung... bekommen, wohlgemerkt jährlich. Also 30 und ein paar zerdrückte im Monat.
Glückwunsch ver.di (ent)! Das habt ihr wieder ganz toll hingekriegt!
--- End quote ---
Der Rechner hier auf der Seite kommt für Stk.1, 100%, VBL (West)
E8 Stufe 4 auf 25076,57€ netto
E9 Stufe 4 auf 27736,31€ netto
Das sind also knapp 2700€ netto mehr. Wie kommst du auf deinen Wert?
Casio:
--- Zitat von: NEM0 am 06.03.2019 20:25 ---Servus zusammen
wie steht es den nun mit einer "Umgruppierung" von E9a nach E9b?
Bisher war ja ein Fallgruppenwechsel von E9 FG 3 ("E9k") nach E9 FG 2 ("E9") jederzeit durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung möglich. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege)
Läuft das nun mit der E9a/b ähnlich?
In meinem Fall lief es folgendermaßen:
Ich wurde Okt. 2017 auf E9/2 höhergruppiert, jedoch in Fallgruppe 3 - was jetzt ja der E9a entspricht.
Mein Chef hat zwar die Tätigkeitsbeschreibung auf eine E9 FG 2 geschrieben (der ausschlaggebende Punkt war "selbstständige Arbeit" > 50%).
Dies wurde jedoch von der Personalstelle zurückgewiesen, mit der Begründung es müssen erst 2 Jahre in E9 FG 3 verbracht werden bevor ein Fallgruppenwechsel auf E9 FG 2 (durch ändern der Tätigkeitsbeschreibung) erfolgen kann und ich würde dann folglich in die E9/3 FG 2 kommen.
Daher steht in meiner Tätigkeitsbeschreibung jetzt "selbstständige Arbeit" < 50%.
Ist diese Vorgehensweise überhaupt zulässig?
--- End quote ---
Hallo zusammen, ich hätte eine ähnliche Frage dazu.
Frage bezieht sich auf TV-L EGO 22.3 Technische Assistenten
Ich habe Im Dezember 2018 einen Antrag auf Überprüfung meiner jetzigen Eingruppierung EG 9 (Fg.3) in die EG 9 (Fg.2) gestellt. Meines Wissens nach ist hierfür eine 50% höherwertige Tätigkeit notwendig. Ich habe nun aber in der Protokollererklärung zu "3." etwas gelesen, was ich nicht vollständig verstanden habe. Ist es möglich das nur eine Viertel höherwertige Tätigkeit Notwendig ist für einen Fallgruppenaufstieg?
Zweite Frage wäre, ob bei erfolgreichen Fallgruppenaufstieg die Regelungen vor dem 01.01.2019 gelten oder die
in den nächsten Wochen neu verhandelten Regelungen (9a-9b)
Anbei ein Ausschnitt aus der EGO um den es sich handelt.
22.3 Technische Assistenten
Entgeltgruppe 9
2. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen, die ein besonders hohes Maß an Verantwortlichkeit erfordern.
3. Technische Assistenten mit staatlicher Anerkennung mit entsprechender Tätigkeit, die schwierige Aufgaben erfüllen und in nicht unerheblichem Umfang verantwortlichere Tätigkeiten verrichten, sowie Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben. (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6)
(Hierzu Protokollerklärung)
Protokollerklärung:
Der Umfang der verantwortlicheren Tätigkeiten ist nicht mehr unerheblich, wenn er etwa ein Viertel der gesamten Tätigkeit ausmacht.
Danke im Voraus :D
Poggeliese:
Bedeutet die Aufsplittung in 9a und 9b eigentlich auch, dass mein Arbeitsvertrag entsprechend geändert werden muss?
Denn in "irgendeiner Form" muss ich ja als AN davon in Kenntniss gesetzt werden.
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