Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Spid:
Weder kann man falsch eingruppiert sein noch handelt es sich um eine Höhergruppierung. Mutmaßlich irrt der AG. Tatsächlich ergibt sich aus Deiner Treuepflicht eine Rechtspflicht, den AG auf seinen Fehler aufmerksam zu machen, wenn Du ihn erkennst. Allerdings ist grundsätzlich eher nicht davon auszugehen, daß Dir das auffallen müßte, schließlich ist das ein relativ komplexer Sachverhalt, der offenkundig umfangreicher Durchführungshinweise auf AG-Seite bedarf, so daß Dir Kenntnis nur schwerlich nachzuweisen wäre, wenn Du nicht gerade laut damit rumtönst. Zurückfordern kann der AG sechs Monate lang.
Philip:
Vielen Dank für die Antwort und gut zu wissen.
Ich gehe davon aus das mein AG weiß was er tut und belästige Ihn nur ungerne mit meiner Unkenntnis.
Gruß
Philip
Andreas B:
--- Zitat von: Dullnrama am 16.01.2020 11:52 ---Moin Moin,
Ich will mich auch mal kurz zu Wort melden, nachdem ich ein paar Seiten ( wirklich nur 2-3-4-.....-56 :P) mitgelesen habe, kommt mir es so vor als ob der TVL mit Absicht unnötig Kompliziert gemacht worden ist. In der Hoffung das keiner mehr durchblickt.
Kurzer Fall zu mir:
01.2018 Einstellung als Staatl. gep. Techniker in der E9 ( Dachte ich zumindest das es die normale E9 ist... bzw. wurde mir damals so Verkauft)
01.2019 Anfrage Innenministerium auf Verbeamtung der Techniker
10.2019 Absage des Innenministeriums, Grund: Ihr werdet Privatisiert und somit könnt ihr uns am A..... :) (ob ichs wirklich gemacht hätte anderes Thema)
12.2019 Abrechnung mit E9a erhalten, Aussage..... ja...… naja..... ja.... is halt so...…
03.2020 Entscheidung über die Zukunft, verbleib beim Land oder Wechsel in die *Bundes* GmbH, Unterschied E9a - E9b (TVÖD GmbH) so rund 300€ - 450€ Brutto. Also unerheblich :P *<-- Vorsicht Ironie :)*
Vermutliche Folgen?!?! noch nicht Abzusehen, könnte durchaus zwischen Queruland und in Konsequentes dagegen Arbeiten enden. * Natürlich nicht!!!! :) ist wirklch ein Scherz!!!!!!!!*
Aber die Motivation sinkt doch bei sowas auf 0%.
--- End quote ---
Bist du in der Fallgruppe 1 und bekommst eine Zulage?
Bis zum 31.12.2019 wäre es die E9a mit der Zulage, ab den 1.1.2020 wäre es E9b unter Wegfall der Zulage.
Jedenfalls steht es so in der Endgeltordnung. Bei mir geht der AG von einer Anweisung aus, die den 2. Schritt ignoriert und uns ab 1.1.2020 in die E9a ohne Zulage setzt.
Spid:
Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
Andreas B:
Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung, denn es ist eine Überleitung.
Unsere Personalabteilung hat am 7.11.2019 eine Dienstanweisung für die Überleitung aller Mitarbeiter der E9 und E9k (oder S) inklusive diverser Fallbeispiele erhalten. Das Blatt umfässt 12 Seiten und zeigt das du dich irrst, es bedarf einer Anleitung!
Hier der Auszug Entgeltordnung Anschnitt 22.2, was den Dullnrama betrifft.
Du hast recht mit dem "seit dem 01.01." unrecht wenn du "01.01.2019" meinst.
(Entgeltgruppe 9b ab 1. Januar 2020:)Entgeltgruppe 9b Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe2, die schwierige Aufgaben erfüllen.
(Entgeltgruppe 9a bis 31. Dezember 2019:)Entgeltgruppe 9a1.Staatlich geprüfte Techniker sowie sonstige Beschäftigte die aufgrund gleich-wertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten aus-üben,in einer Tätigkeit der Fallgruppe2, die schwierige Aufgaben erfüllen.(Beschäftigte in dieser Fallgruppe erhalten eine monatliche Entgeltgruppenzulage gemäß Anlage F Abschnitt I Nr. 9.)
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