Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Spid:
Dienstanweisungen sind tariflich unbeachtlich. Wie selbst mit einer in Bremen oder Berlin erworbenen Lesekompetenz leicht feststellbar ist, erfolgt die Überleitung unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit (§29d Abs. 1 TVÜ-L), die durch die zum 01.01.20 inkraft getretenen Änderungen der EGO vorgesehene höhere Eingruppierung erfolgt hingegen als Höhergruppierung auf Antrag (§29d Abs. 2 TVÜ-L).
Wenn ich 2019 gemeint hätte, hätte ich 2019 geschrieben.
Isie:
--- Zitat von: Spid am 16.01.2020 18:09 ---Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
--- End quote ---
Isie:
Selbstverständlich ist die Entgeltgruppenzulage für am 31.12.2019 Anspruchsberechtigte nicht entfallen. Solange sie keinen Antrag auf 9b stellen, bleiben sie in ihrer bisherigen Entgeltgruppe. Und das ist 9a mit Entgeltgruppenzulage.
Spid:
Es gibt keine Entgeltgruppe „9a mit Entgeltgruppenzulage“. Es gibt lediglich eine Entgeltgruppe 9a - ebenso wie es nur eine E9 gab.
Spid:
--- Zitat von: Isie am 16.01.2020 20:32 ---
--- Zitat von: Spid am 16.01.2020 18:09 ---Die Höhergruppierung setzt einen Antrag voraus. Die Entgeltgruppenzulage ist seit dem 01.01. auch in E9a entfallen. Weder für das eine noch für das andere bedarf es einer „Anweisung“, das ergibt sich unmittelbar aus den tariflichen Regelungen.
--- End quote ---
--- End quote ---
Was soll uns dieses Vollzitat sagen?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version