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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Spid:
Es gibt aber nunmal nichts auszulegen. Die Tarifvertragsparteien haben hier klar und eindeutig geregelt:
1. Die Betroffenen bleiben für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in ihrer bisherigen Entgeltgruppe, sofern sie keinen Antrag stellen. Es handelt sich hier um die E9a. Weitere Ansprüche sind nicht normiert.
2. Die bisherige Anspruchsgrundlage der Entgeltgruppenzulage ist zum 01.01.20 entfallen. Eine andere Anspruchsgrundlage wurde nicht vereinbart. Ohne Anspruchsgrundlage gibt es keinen Anspruch.

Was die AG tun, ist eine Regelung, die sie vereinbart haben und die ihnen nicht mehr paßt, nach Gutdünken zu mißachten und einfach etwas anderes zu machen.

Padre:
Es ist leider in der Tat so, wie Spid schreibt. Nach Auskunft unsere Personalabteilung und der LBV BW, entfällt die Entgeltgruppenzulage (bei mir wären das 85 €) bzw. (entweder oder) Besitzstand-Vergütungsgruppenzulage (ca. 141,46 €) bei mir (BAT Vb FG1 Techniker Teil II L 22.2) seit 01.01.2019 erhalte ich die EG 9a  Stufe 5 + BZ-Vergütungsgruppenzulage von 141,46 € = 3808, 82 €!!

Ab dem 01.01.2020 entfällt definitiv, jede Art von Zulage. Es gibt nur noch die EG9a 5! Sonst nichts!

Man hat mich darauf hingewiesen, das ein Antrag auf EG 9b erst erfolgen kann, wenn die Durchfürhungshinweise des Landes Baden-Württemberg an die Dienststellen herausgeben wurde. Man hat mich auch, lapidar darauf hingeweisen das man ja bis zum 31.12.2020 Zeit hat und diesen Antrag nur in dieser Zeit Stellen kann und es rückwirkend Verrechnet wird.

Ich selber sagte, darauf hin, das mir das Geld jedeoch jetzt "fehlt", kurz um diese ca. 142 € entsprechen bis zur Klärung des Landes Baden-Württemberg, jeden Monat knapp 80 €! Das ist schon eine Nummer finde ich.

Spid:
Das Vorliegen der Durchführungshinweise ist für den Antrag auf Höhergruppierung keine Voraussetzung. Der Antrag entfaltet seine Wirkung zudem unmittelbar, der AG gerät in Verzug mit seiner Hauptpflicht, wenn sich aus der Höhergruppierung ein höheres Entgelt ergibt und er dieses nicht zahlt. Der Anspruch kann gerichtlich im Nu durchgesetzt werden.

Padre:
Wie stelle ich diesen Antrag (Formulierung) und an welche Person?

Spid, ich gebe Dir da vollkommen Recht ab Antragstellung müßte es umgesetzt werden. Besser wäre gewesen die Tarifvertragsparteien hätten ein Automatismus eingebaut.

Ab 01.01.2020 hätte eine eine Automatische Eingruppierung in E9 b Stufe xyz (Engelttabelle + Zulagen) = passende oder nächsthöhere Tabellenentgelt erfolgen sollen. Da wäre ein für alle mal, das Thema durch gewesen. Des Weiteren hätte man auch diese unsäglichen Stufen logisch und einfach durch nummerieren sollen. Von 1 bis 19 anstatt Üs und a/b.

Klar kann man das durch das Arbeitsgericht einklagen. Da ich jedoch bereits gegen meinem AG in einer anderen Sache geklagt hatte und ich sogar Gewonnen hatte, weiß ich, das der AG (Dienststellenleiter) ein sehr sehr langes Gedächtnis hat :(. Ich möchte und werde mich dieser Tortur nicht mehr aussetzen, besonders wenn die AN-Vertretung und die Gewerkschaften einen nicht wirklich Unterstützen.  >:(

Übrigens, ich bin durchaus ein Streitbarer Kollege und ich mußte unserer Gewerkschafter im Betrieb erklären, welche Auswirkung diese "Einigung" für mich immer noch sehr stümperhaft "Verhandelte" Tarifvertrag für Auswirkungen hat. So nach und nach dämmert es einige. Hier in unsere Dienststelle sind viele nicht mehr gut auf die Gewerkschaft zu sprechen.

Wie bereits erwähnt, bräuchte man Profis wie ihr (Spid / Wastelandwarrior / WasDennNun) die am Tisch die Interessen der AN logisch und fundiert darstellen kann und auch verstehen.

Spid:
Den Antrag richtet man an die (juristische) Person, die im Arbeitsvertrag als AG genannt ist. Für den Antrag gibt es keine Formvorschriften. Die Textform bietet sich aus Nachweisgründen an. Er muß den Absender klar erkennen lassen und inhaltlich eine Höhergruppierung nach §29d Abs. 2 TVÜ-L begehren.

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