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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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icebox:
Ach so, was ist nun mit §37 gleich nochmal? Kann man im Januar 2020 aufgrund des Tarifvertrages rückwirkend vom z.B. Juni 2019 Geld rückfordern?

WasDennNun:

--- Zitat von: icebox am 29.01.2020 10:14 ---Ach so, was ist nun mit §37 gleich nochmal? Kann man im Januar 2020 aufgrund des Tarifvertrages rückwirkend vom z.B. Juni 2019 Geld rückfordern?

--- End quote ---
Ja
aber dürfte bei dir nicht relevant sein, da wahrscheinlich dir unter Vorbehalt das Entgelt ausgezahlt wurde.

WasDennNun:

--- Zitat von: icebox am 29.01.2020 10:12 ---Ok, dann danke schon mal für die Informationen. Es hat sich also keiner der Verhandlungspartner einen Kopf darüber gemacht, dass man bei diesem Vorgehen neue Mitarbeiter massiv benachteiligt weil man zu Vertragsabschluss indirekt mit mehr Entgelt gelockt hat, als dann am Ende wirklich heraus kommt. Man wollte doch Personal gewinnen, dachte ich  ::)
--- End quote ---
Irrtum, der AG kann überhaupt nicht mit Entgelt locken, er ist tarifgebunden.

Und wenn er wirklich die locken und binden wollte und immer noch will, dann kann er dir Zulagen gewähren!!!!


--- Zitat ---Mir will es einfach nicht in den Kopf gehen, dass mit einem Tarifvertrag solche Schweinereien möglich sind. Bei jedem anderen Vertrag würde man angezündet werden, wenn nachträglich nach einem Vertragsabschluss die Konditionen rückwirkend zu Ungunsten einer Partei verändert werden würden.
--- End quote ---
Da wurde rückwirkend nichts zu ungunsten einer Partei verändert.
Es gab zum Zeitpunkt deiner Einstellung keine EG9 mehr, sondern nur noch die 9a und 9b


--- Zitat ---Ja, die Stufe ist die selbe nur für die meisten Menschen zählt das Geld was damit verbunden ist und nicht die Zahl der Stufe selbst. Damit kann man sich ja nix kaufen.

--- End quote ---
Mag sein, aber dann hättest du ein Entgelt in Euro in den Vertrag schreiben lassen müssen.
klingt blöde, aber es stand dir frei das zu fordern.

--- Zitat ---Gab es nicht mal einen Grundsatz, dass bei den Tarifanpassungen keiner schlechter gestellt werden soll?

--- End quote ---
Auch von mir ein Nein!


Wichtig wäre vielleicht dies zu klären:

--- Zitat von: WasDennNun am 29.01.2020 09:54 ---Was sind deine auszuübenden Tätigkeiten zum Zeitpunkt deiner Einstellung gewesen?
Zu welcher EG führen diese 9a/9b .....

--- End quote ---

icebox:
Ok, dann danke für die ganzen Informationen. Da werde ich beim nächsten Arbeitsvertrag besser aufpassen (müssen).
Ich muss an der Stelle aber trotzdem widersprechen. Zu dem Zeitpunkt meiner Vertragsunterzeichnung gab es die neuen Entgelttabellen noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht endgültig von beiden Parteien angenommen. So konnte ich damit also nicht richtig entscheiden und auch das Ministerium hätte ein Eingruppierung in 9a nicht zugelassen zu dem Zeitpunkt sondern wieder eine E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit draus gemacht. Eine E9 steht ja auch im Arbeitsvertrag, nicht E9a. Nicht mal von verlängerten Stufenlaufzeiten steht dort etwas und eine TB war auch nicht angehangen. Auch wenn dies rückwirkend geändert wurde, gab es das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht.

Aber ich gebe recht. Ich hätte mit reinformulieren lassen müssen, dass ich auch (übertariflich) übergeleitet werde oder nicht unter "xxxx €" bekommen möchte oder ich nicht von irgendeiner anderen Idee der Tarifpartner nachträglich überrascht werden will. Ich bin wohl dem Irrglauben verfallen, dass mit ein Tarifvertrag das Leben leichter macht.

icebox:
Ach ja, Unter Vorbehalt zu zahlen geht unbegrenzt lange und hebelt damit den §37 aus?  :o

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