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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
Lars73:
Der § 37 TV-L wird dadurch "ausgehebelt", dass der Anspruch ja erst zum Datum der Wirksamkeit der Tarifeinigung entsteht. Der Vorbehalt ist wichtig weil sonst wenn das Geld weg ist ggf. kein Anspruch auf Rückzahlung besteht."
WasDennNun:
--- Zitat von: icebox am 29.01.2020 11:11 ---Ich muss an der Stelle aber trotzdem widersprechen. Zu dem Zeitpunkt meiner Vertragsunterzeichnung gab es die neuen Entgelttabellen noch nicht veröffentlicht und auch noch nicht endgültig von beiden Parteien angenommen.
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Das ist richtig, strenggenommen gab es aber auch die 9 nicht mehr, da der Tarifvetrag ja gekündigt war.
--- Zitat ---So konnte ich damit also nicht richtig entscheiden und auch das Ministerium hätte ein Eingruppierung in 9a nicht zugelassen zu dem Zeitpunkt sondern wieder eine E9 mit verlängerter Stufenlaufzeit draus gemacht. Eine E9 steht ja auch im Arbeitsvertrag, nicht E9a. Nicht mal von verlängerten Stufenlaufzeiten steht dort etwas und eine TB war auch nicht angehangen.
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War von meiner Seite auch nicht als Vorwurf zu verstehen, dass war sicherlich ein "vertrackte'" Situation.
Deswegen wäre es ja sicherer gewesen, den Betrag und nicht so etwas abstraktes wie 9 (mündlich klein) Stufe 4 zu vereinbaren.
Und hast du jetzt eine TB? Zu was führt diese?
Warum sich mit niedrigwertigen auszuübenden Tätigkeiten abspeisen lassen, wenn die Stelle doch Tätigkeiten der E11 hergibt.
--- Zitat ---Auch wenn dies rückwirkend geändert wurde, gab es das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht.
Aber ich gebe recht. Ich hätte mit reinformulieren lassen müssen, dass ich auch (übertariflich) übergeleitet werde oder nicht unter "xxxx €" bekommen möchte oder ich nicht von irgendeiner anderen Idee der Tarifpartner nachträglich überrascht werden will. Ich bin wohl dem Irrglauben verfallen, dass mit ein Tarifvertrag das Leben leichter macht.
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Ja, das ist ein Irrglaube. Für mich steht fest: Mit einem Tarifvertrag im öD wird das Leben immer schwieriger sein, als wenn der AG frei verhandeln könnte (bis zur Untergrenze die der TV festschreibt).
Lars73:
--- Zitat von: WasDennNun am 29.01.2020 11:27 ---Das ist richtig, strenggenommen gab es aber auch die 9 nicht mehr, da der Tarifvetrag ja gekündigt war.
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Die Kündigung der Entgelttabelle berührt nicht die Wirksamkeit des Tarifvertrages (und nicht einmal der Entgelttabelle). Die Regelungen zur Entgeltordnung waren nach meiner Kenntnis nicht gekündigt.
icebox:
Danke WasDennNun, zur Zeit wird die TB noch überarbeitet, da es dem Personaler hier scheinbar auch eine unangenehme Situation ist und von ihm so auch nicht beabsichtigt. Mal sehen, was dabei herauskommt. Theoretisch müsste ja, korrekt ausgeführt die Stelle eine E11 sein und ich eine E10 bekommen wegen dem noch fehlenden Studium. Damit wäre ja das Problem umschifft und jeder hätte sein Gesicht behalten.
@Lars73
Wann ist er denn das Datum der Wirksamkeit der Tarifeinigung? Ist es der Tarifabschluss am 02.03.2019, die Erklärungsfrist für die Tarifpartner, also der 30.04.2019 oder das (sehr späte) Ende der Redaktionsverhandlungen am 31.07.2019 oder ist es gar der 01.01.2019 weil es dahin rückwirkt?
TV-Ler:
--- Zitat von: icebox am 29.01.2020 11:41 ---Wann ist er denn das Datum der Wirksamkeit der Tarifeinigung?
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Das Datum, an dem das Unterschriftsverfahren abgeschlossen war. Also der 12.09. wenn ich mich recht erinnere.
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