Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
marco.berlin:
--- Zitat von: Padre am 16.03.2019 19:14 ---
--- Zitat von: Spid am 16.03.2019 19:09 ---Ich klicke jetzt mal nicht auf die Website irgendwelcher ahnungslosen Deppen. Derlei fantasiert sich so mancher zurecht, ist aber Unfug. Es gibt derlei tarifliche Regelungen schlicht nicht.
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Sorry das steht sogar auf der offiziellen Seite hier: Sind die Macher dieses Homepage Deppen? Oder verstehe ich da was falsch?
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/west/entgeltgruppen.html
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Da steht aber auch: „Eingruppierungsbeispiele“.
MoinMoin:
--- Zitat von: carlos1977 am 17.03.2019 12:20 ---Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?
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Weil die darauf basierende Rechtssprechung und die dortigen Grundlagen immer noch von Relevanz sein können.
Spid:
--- Zitat von: carlos1977 am 17.03.2019 12:20 ---
--- Zitat von: Spid am 16.03.2019 22:09 ---Du hast Probleme, Deine Eingruppierung anhand dieser Angaben nachzuvollziehen? Dann liegt es daran, daß das wohl kaum zu Deinen Kernkompetenzen gehört. Man läßt einen Personaler auch keine Brücke planen.
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Da scheinen die Personaler bei uns beides nicht zu können. Keine Brücken planen und auch ihre Kernaufgaben nicht.
Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ? :o Aber zurück zum Thema. Hier geht es um die Überleitung in die E9a und b
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Er hilft jedem, der über hinreichende intellektuelle Fähigkeiten verfügt, ihn zu verstehen. Wie in aller Deutlichkeit ausgeführt, sind die Tätigkeitsmerkmale des BAT unverändert gültig und die Rechtsprechung uneingeschränkt anzuwenden.
TV-Ler:
--- Zitat von: carlos1977 am 17.03.2019 12:20 ---Übrigends hilft dein Beitrag niemanden. Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ? :o
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Du vermittelst dein Eindruck, als ob du Spids Beitrag entweder gar nicht erst gelesen oder zumindest nicht verstanden hast. Ansonsten würdest du nicht behaupten das der Beitrag niemandem hilft, noch würde sich dir die Frage stellen inwieweit der BAT noch für Fragen zum TV-L von Belang ist.
nichts_tun:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.03.2019 12:46 ---
--- Zitat von: carlos1977 am 17.03.2019 12:20 ---Warum soll man sich noch als Angestellter der nach TVL bezahlt wird mit BAT auseinandersetzen ?
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Weil die darauf basierende Rechtssprechung und die dortigen Grundlagen immer noch von Relevanz sein können.
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Von Relevanz sind. *klugscheiß* Neulich habe ich z. B. Rechtsprechung von 1974 des BAG zu Rate gezogen.
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