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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
ITechniker:
--- Zitat von: sigma5345 am 21.03.2019 14:52 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 21.03.2019 13:53 ---
--- Zitat von: ITechniker am 21.03.2019 11:41 ---Ich bin Techniker nach 22.2 Fallgruppe 1 (also mit Zulage), komme also rückwirkend zum 1.1.2019 in die neue E9a. Ich bin im Sommer 2017 in die Stufe 2 gekommen. Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen. Wenn ich somit zum 1.1.2020 in E9a Stufe 3 bin und dann in E9b übergeleitet werde - ist das dann stufengleich? Oder zählt das als Höhergruppierung und geht mit Stufenverlust einher, obwohl sich meine Tätigkeit nicht im geringsten verändert?
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Nicht unwahrscheinlich ist, das du die EG9b nur per „Höhergruppierung auf Antrag“ erreichen wirst und ansonsten für die Dauer der unverändert auszuübenden Tätigkeit in der EG9a, in welche du rückwirkend zum 01.01.19 übergeleitet wirst, verbleibst.
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Eigentlich auch wieder die Wahl zwischen Pest und Cholera ;). Mit der Höhergruppierung fällt die Zulage weg ... dafür bekommt man den Garantiebetrag... also unterm Strich zumindest paar Euro mehr wenn ich das richtig verstehe. Ist also Geld mäßig erstmal nicht der tollste Gewinn aber zumindest perspektivisch wird es dann mehr. Ich werde mal sehen wenn es soweit ist, aber ich denke ich werde den Antrag dann stellen.
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Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...
Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...
TV-Ler:
--- Zitat von: ITechniker am 21.03.2019 18:51 ---Falls ich das richtig verstehe, würde mich das quasi 2,5 Jahre Laufzeit kosten. Den Garantiebetrag bekäme ich dann wohl in Höhe des Differenzbetrag zwischen E9b Stufe 2 (3227,32 €) und Stufe 3 ( 3374.65 €), also ca 147 €. Aber den gibt es ja nur für die Laufzeit der Stufe 2, die ab dem 1.1.2020 neu beginnt - d.h. ich hab Stufe 3 bis 5 weiterhin einen um 2,5 Jahre verzögerten Aufstieg ohne den Garantiebetrag zum Ausgleich. Das addiert sich ganz schön...
Schlecht komme ich gesamt betrachtet nicht weg, will ich nicht behaupten. Aber der kleine Nachgeschmack bleibt, so wie z.B. mit der Sonderzahlung auch, dass man so am Schluss noch mal ne kleine Gehässigkeit mitbekommen hat... da wo es fast keiner merkt. Unfein...
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Mal sehen, wie das aussehen könnte, unter der Voraussetzung, das:
--- Zitat von: ITechniker am 21.03.2019 11:41 ---Falls die Stufenkaufzeit anerkannt wird, sollte ich also im Sommer 2019 in Stufe 3 kommen.
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Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.
Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.
Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.
Antiker:
Hallo liebe Glaskugel-Experten oder besser vielleicht nur TV-L-Experten. Ich hätte da auch einen (ich glaube noch nicht gefragten Fall).
Ich bin ebenfalls 9k. Habe brav 9 Jahre in der Stufe 3 verbracht. Bin dann zum 01.01.2016 in 9k Stufe 4 gekommen. Bin also schon 3 Jahre in der Stufe 4.
Wohin geht wohl die Reise? Sind die 9 Jahre in der Stufe 3 wohl für die Tonne? Oder könnten die evtl. zusammen mit den bereits verbrachten 3 Jahren in Stufe 4 angerechnet werden?
ITechniker:
--- Zitat von: TV-Ler am 21.03.2019 20:02 ---Ein Antrag auf Höhergruppierung würde auf den 01.01.20 wirken, d.h. auf die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Verhältnisse.
Das Tabellenentgelt der Stufe 3 der EG9a beträgt am 01.01.20 3276,44€. Dieser Betrag ist größer als die 3227,32€ der Stufe 2 der EG9b. Also würde sich in diesem Fall eine Höhergruppierung in Stufe 3 ergeben, mit einem Tabellenentgelt von 3374,65€. Der Garantiebetrag von 180€ würde hier nicht erreicht werden (3374,65€ - 3276,44€ = 98,21€). In Folge wird für die Laufzeit der Stufe 3 anstelle des Tabellenentgeltes dieser Stufe das bisherige Tabellenentgelt + 180€ Garantiebetrag = 3456,44€ gezahlt, ca. 6 Monate Stufenlaufzeit gehen dabei verloren.
Sofern zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages die wegfallende Entgeltgruppenzulage (ab 01.01.20 in Höhe von 101,57€) dem bisherigen Tabellenentgelt hinzugerechnet wird sähe es noch günstiger aus:
3276,44€ + 101,57€ = 3378,01€. Das würde unmittelbar in Stufe 4 der EG9b mit 3781,78€ führen.
Ein satter Gewinn von über 500€ und die Verweilzeit in einer Stufe 3 beträgt nur ca. 6 statt 36 Monate.
Spid hat an anderer Stelle dargelegt, das diese Variante hier eher auszuschließen ist und ich fürchte das er damit richtig liegt. Aber ganz ausschließen möchte ich es dennoch nicht.
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Das wären natürlich beides ausgesprochen vorteilhafte Fälle für mich. Trifft deine Einschätzung, dass das "eher auszuschließen ist" nur auf die letzte Variante zu (Eingruppierung in E9b Stufe 4) oder auf beide Optionen?
sigma5345:
Der erste Fall scheint mir relativ wahrscheinlich ;).
Schon blöd, dass beim Vergleichsentgelt die Zulagen nicht mit einbezogen werden....ansonsten wäre auch ich zufrieden ;D
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