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Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k

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Antiker:
Ich hoffe nicht, dass neben all den bisherigen Ungerechtigkeiten die langjährige 9k-ler mitunter erdulden mussten jetzt auch noch diskriminierende Überleitungsregelungen vereinbart werden.

Was ich damit meine? Wie hier mehrfach angeführt:

E9k S3 (am 31.12.2018 = 7 Jahre in Stufe 3)  ==> E9a S5   - Wäre in Ordnung oder sogar Super wenn:
Jemand mit
E9k S4 (am 31.12.2018 = 3 Jahre in Stufe 4)  ==> E9a S6   - kommen würde. Auch ohne das man die S4+ hat.

Alles Andere (also beide Fälle landen in 9a S5) wäre ein völliges NoGo und eine Ungleichbehandlung sondergleichen.



Spid:
Was für „bisherige Ungerechtigkeiten“ sollten das sein? Und Du möchtest, daß alle in dieselbe Stufe übergeleitet werden, weil Du diskriminierende Überleitungsregelungen und Ungleichbehandlungen ablehnst? Oder möchtest Du nur ein möglichst vorteilhaftes Ergebnis für Dich und unterstreichst Dein wütendes Aufstampfen mit dem Füßchen mit Worten, deren Bedeutung Du nicht verstehst?

MoinMoin:
Eine nicht zu bemängelnde Überleitungsregelung wäre die, die einen fiktiven Berufsweg nach den neuen Regeln nachrechnet und daraus die neue Stufe und Stufenlaufzeit errechnet.
Nur wage ich es zu bezweifeln, dass das so kommt, weil die Personaler und die anderen Verantwortlichen mit so etwas überfordert wären.

BTSV1:

--- Zitat von: Der Kanzler am 05.04.2019 17:19 ---Wo ist das Problem ihr werdet eurer Geld schon bekommen

--- End quote ---

Wann die Auszahlung kommt, ist mir sowas von egal.

Es geht nur darum, dass die Angestellten die zur Zeit in der Entgeldgruppe "9k" sind, nicht wie befürchtet verarscht werden. Sollte es in anderen Bereichen noch offene Punkte geben, gilt dies natürlich für die Mitarbeiter dort auch.

Wenn den Mitarbeitern die verbrachten Jahre angerechnet werden und ich z. Bsp. somit nicht nur in die neue Stufe 4 komme, sondern rückwirkend zum 01.01.2019 (7 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht) gleich in Stufe 5, kann mir das Geld auch als 2. Weihnachtsgeld im Dezember 2019 ausgezahlt werden. Das ist mir sowas von egal.

Ich befürchte allerdings, dass ich nur von der alten Stufe 3 in die neue Stufe 4 komme (Das sollte eigentlich feststehen, weil ansonsten erhält niemand den Garantiebetrag in Höhe von 100 Euro) und dann die Stufenlaufzeit von Neuem beginnt zu laufen. Sprich ich komme nicht zum 01.01.2021 (Alte Regelung) in die neue Stufe 5, sondern erst nach 4 Jahren zum 01.01.2023. Dann hätte ich 11 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht, bevor ich in die Stufe komme, wo sich die "9k" bzw. "9a" zu lohnen beginnt.

Und da ärgert es mich schon, dass man wahrscheinlich erst im August/September darüber Klarheit hat.

Wastelandwarrior:
Da die "Aufspaltung" der E9 keine "Höhergruppierung" ist, ist auch kein Raum für einen "Garantiebetrag". Falls der Mindestbetrag bei der linearen Entgeltanpassung gemeint sein sollte, den gibt es immer. Etwaige "Gewinne" aus der Aufspaltung kämen on top. Echte Verluste müssten über Besitzstand geregelt werden. Gelder, die ich in 3 Jahren bekäme sind keine echten Verluste.

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