Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifrunde 2019 - E9a/E9b/E9k
hannes123:
--- Zitat von: BTSV1 am 08.04.2019 12:43 ---
--- Zitat von: Der Kanzler am 05.04.2019 17:19 ---Wo ist das Problem ihr werdet eurer Geld schon bekommen
--- End quote ---
Wann die Auszahlung kommt, ist mir sowas von egal.
Es geht nur darum, dass die Angestellten die zur Zeit in der Entgeldgruppe "9k" sind, nicht wie befürchtet verarscht werden. Sollte es in anderen Bereichen noch offene Punkte geben, gilt dies natürlich für die Mitarbeiter dort auch.
Wenn den Mitarbeitern die verbrachten Jahre angerechnet werden und ich z. Bsp. somit nicht nur in die neue Stufe 4 komme, sondern rückwirkend zum 01.01.2019 (7 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht) gleich in Stufe 5, kann mir das Geld auch als 2. Weihnachtsgeld im Dezember 2019 ausgezahlt werden. Das ist mir sowas von egal.
Ich befürchte allerdings, dass ich nur von der alten Stufe 3 in die neue Stufe 4 komme (Das sollte eigentlich feststehen, weil ansonsten erhält niemand den Garantiebetrag in Höhe von 100 Euro) und dann die Stufenlaufzeit von Neuem beginnt zu laufen. Sprich ich komme nicht zum 01.01.2021 (Alte Regelung) in die neue Stufe 5, sondern erst nach 4 Jahren zum 01.01.2023. Dann hätte ich 11 Jahre in der alten Stufe 3 verbracht, bevor ich in die Stufe komme, wo sich die "9k" bzw. "9a" zu lohnen beginnt.
Und da ärgert es mich schon, dass man wahrscheinlich erst im August/September darüber Klarheit hat.
--- End quote ---
Das stimmt!
Wann es kommt, ist eigentlich egal! Hauptsache ist, dass es ausgezahlt wird.
Und ich geh einfach mal davon aus, dass wenn man in der "alten" Stufe 3 9klein bereits die Stufenlaufzeit von 4 nach 5 vollbracht hat (4 Jahre), auch dort in die Stufe 5 übergeleitet wird. Alles was über 4 Jahre ist, wird dann wahrscheinlich verfallen und es geht in diesem Fall von Stufe 5 wieder von vorn los.
Das fände ich für beide Seiten fair und auch tragbar!
Wurde aber hier auch schon mehrmals geschrieben!
BTSV1:
Ich hoffe das die Jahre angerechnet werden. Da ich zum 01.01.2019 bereits sieben Jahre in der alten Stufe 3 verbracht habe, hoffe ich, dass einem die 3 Jahre für Stufe 3 und die 4 Jahre für Stufe 4 angerechnet werden und man direkt in Stufe 5 kommt.
Aber wie es hier bereits mehrfach diskutiert wurde, könnte es auch sein, dass man nur den Mindestbetrag erhält und somit in die neue Stufe 4 kommt und dort die Stufenlaufzeit neu beginnt. Dann wären alle die bereits 7 Jahre oder länger in der alten Stufe 3 verbracht haben richtig gearscht.
Spätestens im September wissen wir mehr ;-).
Friedrichs007:
Folgende Information hat Verdi - Bundesverwaltung (Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst) am 19. März 2019 herausgegeben:
2. Was bedeutet die Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b?
Die Entgeltgruppe 9 TV-L wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b TV-L aufgespalten. Damit entfällt die vielfach in der Praxis zu Problemen führende Unterteilung zwischen der „kleinen“ und der „großen“ Entgeltgruppe 9 TV-L, die beide gemeinsam in der Entgeltgruppe 9 TV-L mit ihren sechs Erfahrungsstufen abgebildet waren. Tatsächlich umfasste die „große“ Entgeltgruppe 9 TV-L die regulären Stufenlaufzeiten gem. § 16 Absatz 3 Satz 1 TV‐L und hatte keine Stufenbegrenzung. Die „kleine“ Entgeltgruppe 9 TV-L hingegen hatte eine Begrenzung auf vier Stufen sowie zudem abweichende und im Ergebnis verlängerte Stufenlaufzeiten (Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2, Stufe 4 nach 9 Jahren in Stufe 3, keine Stufen 5 und 6).
Dies hat ver.di verändert und vereinbart, dass es ab dem 1. Januar 2019 eine Entgeltgruppe 9a TV-L (bisherige „kleine“ Entgeltgruppe 9 mit Stufenbegrenzung und verlängerter Stufenlaufzeit) und eine Entgeltgruppe 9b TV-L (bisherige „große“ Entgeltgruppe 9 ohne Stufenbegrenzung und regulärer Stufenlaufzeit) geben wird.
ver.di-Bundesverwaltung 19. März 2019
Tarifsekretariat für den öffentlichen Dienst
Damit gilt auch für die Entgeltgruppe 9a TV-L nun die reguläre Stufenlaufzeit über sechs Erfahrungsstufen.
Für die Entgeltgruppe 9a TV-L wurden folgende Ausgangswerte mit regulärer Stufenlaufzeit festgelegt:
Stufe 1
Stufe 2
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Stufe 6
Ausgangswert
2.749,89
3.029,67
3.077,31
3.172,55
3.560,20
3.667,01
Diese Ausgangswerte erhöhen sich zu dem Zeitpunkt und in dem Umfang wie die übrigen Tabellenentgelte der Anlage B zum TV-L.
Die konkreten Einzelheiten der Überleitung sind noch in der Redaktion zu klären, wobei wir eine Anlehnung an die mit dem Bund im TVöD vereinbarten Überleitungsregelungen anstreben.
Hier die Überleitungsregelungen von "Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände Wer jedoch in der bislang auf insgesamt 9 Jahre verlängerten Stufe 4 verweilt, wird ab 1. Januar 2017 jedenfalls dann mit materiellem Zugewinn gleich der Stufe 5 der neuen Entgeltgruppe 9a zugeordnet, wenn die nunmehr regulär vier Jahre in Stufe 4 als erfüllt anzusehen sind. Dabei wird die in der bisherigen Stufe 4 über vier Jahre hinausgehende Stufenlaufzeit auf die nunmehr fünf Jahre betragende Stufenlaufzeit in der Stufe 5 der neuen Entgeltgruppe 9a angerechnet(VKA)"
Automatische Überleitung aus der kleinen EG 9 in die neue EG 9a Die Überleitung der vorhandenen Beschäftigten in der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9 in die neue Entgeltgruppe 9a erfolgt automatisch und ist keine Höhergruppierung. Die Zuordnung zu den Stufen der Entgeltgruppe 9a gestaltet sich betragsmäßig und unter Mitnahme der in der Stufe zurückgelegten Stufenlaufzeit. Weil jedoch die neue Entgeltgruppe 9a durch Änderung beziehungsweise Aufnahme von Stufenbeträgen nunmehr mit regulär sechs Stufen ausgestattet ist und anders als die bisherige kleine Entgeltgruppe 9 keine besonderen Stufenregelungen zur längeren Stufenverweildauer hat, kommen besondere Überleitungsregelungen zur Anwendung. Schließlich verfügt die Entgeltgruppe 9a in Stufe 2 über einen knapp 30 Euro abgesenkten Betrag, auf der anderen Seite jedoch über eine hereingeschobene neue Stufe 5, sodass die alte Endstufe 5 im bisherigen Angestelltenbereich nunmehr als Stufe 6 der Entgeltgruppe 9a ausgebracht werden konnte.
Dies bedeutet zunächst für Beschäftigte mit körperlich handwerklich geprägten Tätigkeiten in der sogenannten kleinen Entgeltgruppe 9, dass die Stufe 4 für diese Beschäftigtengruppe auch weiterhin als Endstufe in Entgeltgruppe 9a bezeichnet wird.
Besondere Überleitungsregelungen gelten somit für Beschäftigte in Angestelltentätigkeiten bis Vergütungsgruppe Vb BAT/-O, die beispielsweise in der allgemeinen Verwaltung im Büro, Buchhalterei-, sonstigen Innen- und im Außendienst überwiegend Tätigkeiten auszuüben haben, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordern. Wer hiernach bislang der Stufe 2 in Entgeltgruppe 9 zugeordnet ist, verbleibt ab dem 1. Januar 2017 für die Restdauer der regulär zwei Jahre währenden Stufenlaufzeit auf dem Tabellenwert der bisherigen Stufe 2 (ab 1. März 2016 i.H.v. rund 2.926 Euro) und fällt nicht etwa auf den Betrag der Stufe 2 in der neuen Entgeltgruppe 9a zurück (ab 1. Januar 2017 i.H.v. rund 2.897 Euro). und anschließend noch in die Stufe 6 aufgerückt.
Die Wahrscheinlichkeit, dass die Stufenlaufzeiten komplett angerechnet werden, ist somit sehr groß!
Antiker:
--- Zitat von: Spid am 08.04.2019 05:30 ---Was für „bisherige Ungerechtigkeiten“ sollten das sein? Und Du möchtest, daß alle in dieselbe Stufe übergeleitet werden, weil Du diskriminierende Überleitungsregelungen und Ungleichbehandlungen ablehnst? Oder möchtest Du nur ein möglichst vorteilhaftes Ergebnis für Dich und unterstreichst Dein wütendes Aufstampfen mit dem Füßchen mit Worten, deren Bedeutung Du nicht verstehst?
--- End quote ---
Gewohnt bissig, trocken und den Fragesteller brutal auf den Boden schmetternd. Damit dieser sich der Unwürdigkeit seines Anliegens bewusst wird. ;D Ich mag das.
Allerdings sind in diesem Fall die einzigen Worte dessen Bedeutung ich nicht verstehe, die in Deinen Fragezeichen-Sätzen. Möglicherweise habe ich mich aber auch nicht präzise genug ausgedrückt. Daher noch Mal meine Sorge / Ärger:
Zunächst habe ich die naive Hoffnung (welche natürlich nicht erfüllt wird), dass sämtliche in den jeweiligen Stufen 2-4 verbrachten Zeiten angerechnet und ggf. zusammengerechnet werden und man anschliessend der entsprechenden Stufe in 9a zugeordnet wird.
Was für mich (und für viele andere in gleicher Situation) nicht fair bzw. ein krasse Ungleichbehandlung darstellen würde wäre in dem Fall, dass nur die Mitarbeiter in der Stufe 3 die vollen Zeiten (z.B. 7 Jahre) angerechnet bekämen und eine Stufe überpringen könnten. Also von 9a S3 direkt nach 9a S5.
Während andere Mitarbeiter, welche schon 9 Jahre in der Stufe 3 (also 2 Jahre mehr) verbracht haben und weiter schon 3 Jahre in der Stufe 4 sind (also seit Eingruppierung in 9k S3 genau 12 Jahre vergangen sind) ebenfalls in 9a S5 landen. DAS wäre in meinen Augen eine nicht ernsthaft zu rechtfertigende Ungleichbehandlung.
Daher einerseits mein Frust-Post und andererseits meine naive Hoffnung, dass es keine Ungleichbehandlung gibt und eben alle bis zum 31.12.2018 verbrachten Stufenlaufzeiten anerkannt und zusammengerechnet werden.
MoinMoin:
--- Zitat von: Antiker am 08.04.2019 16:31 ---Daher einerseits mein Frust-Post und andererseits meine naive Hoffnung, dass es keine Ungleichbehandlung gibt und eben alle bis zum 31.12.2018 verbrachten Stufenlaufzeiten anerkannt und zusammengerechnet werden.
--- End quote ---
Ja, fair wäre es, aber ich bin mir sicher, dass da trotzdem noch welche um die Ecke kommen, die darin ein haar in der Suppe finden.
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