Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Übernahme des Tarifergebnisses 2019 im Beamtenbereich der Länder
Buccaneer:
--- Zitat von: Nordlicht am 04.03.2019 08:57 ---Ich warte auf Herrn Hilbers.... 8)
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...der ist studienhalber in Rheinlandpfalz... ;D ;D
Nordlicht:
--- Zitat von: Buccaneer am 04.03.2019 12:32 ---
--- Zitat von: Nordlicht am 04.03.2019 08:57 ---Ich warte auf Herrn Hilbers.... 8)
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...der ist studienhalber in Rheinlandpfalz... ;D ;D
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Hoffentlich!!! ;D
Karsten:
--- Zitat von: ChrBY am 04.03.2019 12:05 ---
--- Zitat von: Karsten am 04.03.2019 11:39 ---Wenn ein Bundesland will, kann es die Einfrierungen der Sonderzahlungen in die Erhöhungen einrechnen. Die Angestellten erhalten nicht 3,01%, 3,12% und 1,29%, sondern durch die fehlenden Anpassungen der Sonderzahlungen real nur 2,96%, 3,01% und 1,09% (Werte sind fiktiv).
--- End quote ---
Stimmt so nicht exakt. Durch die unterschiedlichen Bemessungssätze der Jahressonderzahlung kommt es neben den Tabellenentgelten auch noch auf die Entgeltgruppe an.
Heißt: Selbst bei (unterstellten) derzeit identischen Tabellenentgelten eines E11- und eines E12-Beschäftigten ist die prozentuale Erhöhung beim E12-Beschäftigten größer, da sich bei diesem das Einfrieren der Jahressonderzahlung schwächer auswirkt.
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Stimmt! Das macht eine Übertragung auf die Beamten nahezu unmöglich, wenn Beamte in manchen Ländern keine Sonderzahlungen mehr erhalten. Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.
ChrBY:
--- Zitat von: Karsten am 04.03.2019 13:37 ---Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.
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Hier noch von der Mehrzahl »den« Ländern zu sprechen ist schon beinahe übertrieben: Dynamische (also nicht bereits eingefrorene) Sonderzahlungen leisten nur noch zwei Bundesländer: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
• In Bayern steht im Koalitionsvertrag, die Jahressonderzahlung nicht anzutasten.
• In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahressonderzahlung nach jahrelangem Einfrieren erst 2018 unter großer Pressewirksamkeit wieder dynamisiert. Mit einem abermaligen Einfrieren schon 2019 würde man sich dort ziemlich lächerlich machen, was also für dieses Bundesland nicht in Frage kommt.
In allen anderen dreizehn Bundesländern, in denen bei Beschäftigten der TV-L zur Anwendung kommt, gibt es bei Landesbeamten nichts, was noch nicht eingefroren, abgeschafft oder ins Grundgehalt integriert worden wäre.
Karsten:
--- Zitat von: ChrBY am 04.03.2019 13:57 ---
--- Zitat von: Karsten am 04.03.2019 13:37 ---Bei den Ländern, wo Beamte ebenfalls noch die Sonderzahlungen erhalten, könnte man diese ebenfalls einfrieren, sofern tatsächlich 1 zu 1 übertragen werden soll.
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Hier noch von der Mehrzahl »den« Ländern zu sprechen ist schon beinahe übertrieben: Dynamische (also nicht bereits eingefrorene) Sonderzahlungen leisten nur noch zwei Bundesländer: Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
• In Bayern steht im Koalitionsvertrag, die Jahressonderzahlung nicht anzutasten.
• In Mecklenburg-Vorpommern wurde die Jahressonderzahlung nach jahrelangem Einfrieren erst 2018 unter großer Pressewirksamkeit wieder dynamisiert. Mit einem abermaligen Einfrieren schon 2019 würde man sich dort ziemlich lächerlich machen, was also für dieses Bundesland nicht in Frage kommt.
In allen anderen dreizehn Bundesländern, in denen bei Beschäftigten der TV-L zur Anwendung kommt, gibt es bei Landesbeamten nichts, was noch nicht eingefroren, abgeschafft oder ins Grundgehalt integriert worden wäre.
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Man lernt nie aus, danke für diese Info.
Dann bin ich gespannt, ob die Beamten in diesen 2 Ländern und auch in den restlichen 14 Ländern gegenüber den Angestellten privilegiert werden, da man nur die Erhöhungen weitergibt, nicht aber die Absenkungen.
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