Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung
Elke:
--- Zitat von: Pan Tau am 05.03.2019 11:39 ---Ich habe mittlerweile mit der KOMBA-Gewerkschaft Kontakt aufgenommen. Dort interpretiert man das Einigungsprotokoll so, dass die höheren Garantiebeträge für Alle gelten- also auch für Tarifbeschäftigte, deren Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erfolgt ist. Die neuen Beträge ersetzen demnach die bisherigen vollständig. Ich lasse den Korken vorerst aber dennoch auf der Champagnerflasche- so ganz traue ich dem Braten noch nicht!
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Das wäre ja super! :)
TV-Ler:
--- Zitat von: Pan Tau am 05.03.2019 11:39 ---Ich habe mittlerweile mit der KOMBA-Gewerkschaft Kontakt aufgenommen. Dort interpretiert man das Einigungsprotokoll so, dass die höheren Garantiebeträge für Alle gelten- also auch für Tarifbeschäftigte, deren Höhergruppierung vor dem 01.01.2019 erfolgt ist.
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Der Text des Einigungspapiers lautet diesbezüglich:
Die Garantiebeträge werden zum 1. Januar 2019 ... erhöht.
Bezüglich der allgemeinen Erhöhung der Tabellenbeträge lautet der Text des Einigungspapiers:
Die Tabellenentgelte der Anlage B zum TV-L werden
a) zum 1. Januar 2019 ... erhöht;
Im Fall der Erhöhung der Tabellenentgelte gehst du doch sicher auch nicht davon aus, das nur ab dem 01.01.19 neu eingestellte oder höhergruppierte Beschäftigte in den Genuss der erhöhten Tabellenwerte kommen, oder?
Warum sollte es dann bei einer gleichlautenden Formulierung bzgl. der Garantiebeträge anders sein?
Spid:
Problematischer sind sicher eher die Fälle, in denen erst durch die Erhöhung der Garantiebeträge ein Anspruch auf diesen entstünde. Da §17 Abs. 4 TV-L auf den Zeitpunkt der Höhergruppierung abstellt, entstünde ohne Anpassung des §17 Abs. 4 TV-L oder eine entsprechende Regelung an anderer Stelle kein Anspruch für diese Gruppe. Das hat der AG Bund 2010 bei einer ähnlichen Anpassung auch so gesehen und das per BMI-RS übertariflich geregelt. Im Bereich der Länder würde ich auf eine solche Regelung nicht unbedingt hoffen.
TV-Ler:
--- Zitat von: Spid am 05.03.2019 12:07 ---Im Bereich der Länder würde ich auf eine solche Regelung nicht unbedingt hoffen.
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Da darf man im Gegenteil eher darauf wetten, das eine solche Regelung nicht kommt ...
Pan Tau:
TV-Ler
Vom Grunde her habe ich den Text des Einigungspapieres auch so verstanden, dass sich die Garantiebeträge für bisherige Garantiebetragsempfänger generell auch für solche TB auf 100 bzw. 180 Euro erhöhen, die bereits vor 01. Jänner 2019 den Garantiebetrag empfingen.
Für Verunsicherung sorgte bei mir aber die Aussage des Hero-Members "Moin Moin", welcher vehement die Aussage in den Raum stellte, dass eine rückwirkende Wirkung derselben ausgeschlossen sei! Deswegen lasse ich den Sektkorken auch vorerst eingestöpselt!
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