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Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung

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TV-Ler:

--- Zitat von: steffterra am 10.03.2019 20:22 ---Kannst Du mir bitte helfen und die Stellen aus dem Einigungspapier nennen (Seite, Absatz, etc.) bei denen für eine Neuregelung auf den TV-ÖD bzw. die Kommunen wörtlich oder relativ Bezug genommen wird? Insbesondere würde mich interessieren, an welchen Stellen Du liest, was die Eingruppierung der (stellv.) Leitungspositionen angeht.

--- End quote ---
Das geht aus den unter II. Nr. 2. Satz 1 benannten Niederschriften (und dazugehörigen Anlagen) hervor.

steffterra:
Danke. Dort steht:

"Die Tarifparteien verständigen sich auf die von der TdL in den Niederschriften zu den Verhandlungen zur Entgeltordnung vom 29. Oktober und 5./6. November 2018 (Gliederungsnummer IV) .... usw.... angebotenen Änderungen mit folgenden Maßnahmen:
...
a) Teil II Abschnitt 20 ... (betrifft Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen)
b) Teil III
Für Teil III werden die sich aus Anhang 2 ergebenden Verbesserungen vereinbart.
c) Teil IV (Pflege)
Die dynamische Zulage für Pflegekräfte an Unikliniken und in den Zentren für Psychiatrie Baden-Württemberg nach Abschnitt 1 und 2 beträgt 120 Euro monatlich."

Meine Fragen dazu:

1. Wo finde ich diese Niederschriften?
zu c):
2. Was bedeutet "dynamische Zulage"?
3. was steht in Abschnitt 1 und 2? und wo finde ich diese?

Vielen Dank allerseits für die Aufklärung!

Spid:
1. Es würde mich wundern, wenn sie öffentlich verfügbar wären. Sie bedurften zuletzt noch sehr deutlich des Lektorats.
2. Die Zulage nimmt an Entgeltanpassungen teil.
3. Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L

steffterra:
Danke!

zu 2. gut, dass dem so ist.
zu 3. Dort stehen die "Eingruppierungsregeln" (kein offizieller Begriff, aber trifft es) für Pflegekräfte und Hebammen

zu 1. Wenn ich das richtig verstanden habe, berufen sich hier in diesem Thread aber manche genau auf diese unveröffentlichten Niederschriften von 2018, dass daraus hervorgeht, dass die Eingruppierungsregeln denen des TV-ÖD angepasst werden.

Wie können sich diese darauf berufen, wenn sie den Inhalt nicht kennen, weil diese nicht veröffentlicht sind?

Somit komme ich wieder zum selben Ergebnis:
Wir wissen gar nichts darüber, wie (stellv.) Leitungskräfte zukünftig eingruppiert werden, weil:

a) die Überleitung in die neue Pflege-Tabelle noch nicht klar ist (welche alte Gruppe und Stufe, der in der neuen Tabelle entspricht)
b) Die "Eingruppierungsregeln" aus Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L noch nicht klar sind.

Klar, dass Teil IV Abschnitt 1 und 2 der EGO TV-L "angefasst" werden muss (um den Terminus wieder aufzugreifen).

Aber Woher wollen denn die Schreiber hier wissen, ob
- nicht nur eine Umbenennung der Gruppen an die neue Bezeichnung der neuen Pflege-Tabelle erfolgt (gemäß Überleitung in den Redaktionsverhandlungen) stattfindet,
oder ob zusätzlich
- die Art und Weise der Eingruppierung (sprich eine höhere Gruppe, wie oft genant wurde E12,13 statt E11 für 9c usw.)
an die des TVÖD angepasst wird.

Letzteres erhoffte ich aus diesen Niederschriften und Anhängen zu erfahren, die laut Spid wohl nicht öffentlich sind.
Und genau das war meine Frage, worauf man sich hier beruft, dass genau das passieren wird.

Aber vielleicht kann ja noch jemand mehr als nur Vermutungen dazu sagen. Bin gespannt und würde mich freuen!  8)

Lars73:
Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.

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