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Tarifergebnis TV-L 2019, Garantiebetrag Höhergruppierung

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Spid:

--- Zitat von: steffterra am 11.03.2019 14:20 ---zu 3. Dort stehen die "Eingruppierungsregeln" (kein offizieller Begriff, aber trifft es) für Pflegekräfte und Hebammen
--- End quote ---

Natürlich. Welche Tätigkeitsmerkmale hättest Du denn dort erwartet? Oder was hattest Du gedacht, welche TB die Zulage erhalten sollen?


--- Zitat ---Somit komme ich wieder zum selben Ergebnis:
Wir wissen gar nichts darüber, wie (stellv.) Leitungskräfte zukünftig eingruppiert werden, weil:
--- End quote ---

Sofern das nicht der Pluralis Majestatis ist, ist das unzutreffend. Es gibt genügend Menschen, die die Niederschriften kennen oder zumindest grob über die Vereinbarungen orientiert sind.

steffterra:

--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 14:58 ---Sofern das nicht der Pluralis Majestatis ist, ist das unzutreffend. Es gibt genügend Menschen, die die Niederschriften kennen oder zumindest grob über die Vereinbarungen orientiert sind.

--- End quote ---
Ich zweifle nicht daran, dass es hier im Forum Menschen gibt, die diese Niederschriften kennen. Insofern hast Du Recht, dann war das "wir", das ich verwendete, falsch. Danke für den Hinweis.

Aber Dank Deiner Info, dass Du schriebst, dass diese Niederschriften vermutlich nicht öffentlich sind, weiß ich, dass ich nicht so ohne weiteres an diese Informationen komme, wenn ich hier weiterfrage.
Denn zitieren darf/wollte diese Niederschriften auch bisher niemand, auch wenn man eigene Aussagen darauf beruft. Und herausfinden, dass die eben nicht so im Einigungspapier stehen, sondern dort nur der Hinweis auf diese Niederschriften steht, muss man auch erstmal.

Ist für einen Newbie schon nicht so einfach da durchzusteigen, meinst Du nicht?
Danke für Dein Verständnis. ;)


--- Zitat von: Lars73 am 11.03.2019 14:31 ---Z.B. hat ver.di im Mitgliedernetz die Niederschrift veröffentlicht. (Ob vollständig habe ich bisher nicht geprüft). Auch die Arbeitgeberseite wird diese Information verteilt haben.

--- End quote ---
Vielen Dank für den hilfreichen Hinweis  8)

Spid:
Man kann ja auch einfach ganz gelassen die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen abwarten - insbesondere deshalb, weil es ja ohne Zweifel zu materiellen Verbesserungen kommen wird, man andererseits aber nicht aufgrund der Information direkt losstiefelt und sich einen Neuwagen bestellt.

steffterra:

--- Zitat von: Spid am 11.03.2019 15:13 ---Man kann ja auch einfach ganz gelassen die Ergebnisse der Redaktionsverhandlungen abwarten - insbesondere deshalb, weil es ja ohne Zweifel zu materiellen Verbesserungen kommen wird,
--- End quote ---

Klar kann man abwarten. Man hat mich aber neugierig gemacht, und so habe ich nachgefragt, welche Hinweise es gibt, die das vermuten lassen oder bekräftigen. Und ich fragte nach was Handfestem zum Nachlesen, weil mich interessierte, wie andere an diese Informationen gekommen sind.
Erst durch weiteres Nachfragen (kein Vorwurf), weiss ich nun, dass das in diesen (mutmaßlich) unveröffentlichten Niederschriften steht. Danke für die Info 😄


--- Zitat --- man andererseits aber nicht aufgrund der Information direkt losstiefelt und sich einen Neuwagen bestellt.
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 ::) Nein, natürlich nicht. Aber man kann sich z.B. auf eine zu erwartende Höhergruppierung wegen Übernahme einer Leitungsposition vorbereiten, da sie evtl. direkt in diesen Zeitraum fällt. - Nur so als Beispiel.

Wastelandwarrior:
Leitungskräfte sollen zunächst in die neue Struktur überführt (also in die neue KR Tabelle, die bis 17 geht (analog P-Tabelle , die aber bei 16 endet) und anschließend ggf. höhergruppiert werden (neue Zahlen für Unterstellungsanzahl). Der Modus der Höhergruppierung steht noch aus. Die TdL ist strikt gegen stufengleiche Höhergruppierung. Hier könnte man aber analog zu "korrigierenden Eingruppierungen" über ex-ante-Regelungen nachdenken ohne in Erklärungsnot zu kommen. Der Punkt bleibt abzuwarten. Sonst geht es ganz normal "betragsmäßig" zzgl. etwaigen (erhöhten) Garantiebetrag.

Auch die allgemeine Frage, ob Garantiebeträge für Bestandsfälle vor 01.01.2019 korrigiert werden, ist noch offen. Per se ist es eine Stichtagsregelung. Nachträgliche Änderungen (außer Dynamisierungen des Tabellenentgeltes) bleiben unberücksichtigt und da die Tätigkeit ja aufgenommen wurde, ist eine darüber hinausgehende "Motivation" auch nicht erforderlich.

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