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[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern

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Stefan35347:
Jetzt könnte Bayern ja auch mal langsam sagen was Sache ist, wo da doch die fähigsten, weil bestbezahlten Beamten sitzen...….

ChrBY:

--- Zitat von: Stefan35347 am 19.03.2019 17:07 ---Jetzt könnte Bayern ja auch mal langsam sagen was Sache ist, wo da doch die fähigsten, weil bestbezahlten Beamten sitzen...….

--- End quote ---

Bei der letzten Besoldungsrunde waren sie zwar schnell im Bekanntgeben von Zahlen (bereits am Folgetag der Tarifeinigung!) und Erstellen eines Gesetzesentwurfs, jedoch hatte man zu schnell gehandelt und dabei vergessen, daß ein Tabellenentgelt für Beschäftigte von 3200 Euro (oberhalb dessen der damals vorgesehene Mindesterhöhungsbetrag von 75 Euro nicht greifen sollte) mit einem Grundgehalt von 3200 Euro bei Beamten nicht vergleichbar ist und man durch die Anwendung dieser Vorschrift die Besoldungstabelle verzerrt hätte.

Der Gesetzentwurf vom 21. März 2017 wurde daraufhin am 26. April 2017 – zwei Monate und neun Tage nach der Tarifeinigung im TV-L – wieder zurückgezogen und durch den tatsächlich beschlossenen ersetzt.

Wäre Bayern also so schnell wie bei der letzten Runde, würde das diesjährige Besoldungsanpassungsgesetz erst am 11. Mai 2019 beschlossen werden. Man hat und nimmt sich also noch Zeit.

Kingrakadabra:
Gibt es denn bereits Infos dazu, dass die "Mindesterhöhung" bei Beamten nicht greift?

Dude23:
Soweit mir bekannt ist, gibt es eigentlich noch überhaupt keine konkreten Informationen.

Admin:
+3,2% / +3,2% / +1,4%
Update
  http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/
erfolgt.

Eckpunkte:
   * 01.01.2019: +3,2% | 01.01.2020: +3,2% | 01.01.2019: +1,4%
   * Streichung der ersten mit einem Wert besetzten Stufe aller Besoldungsgruppen zum 01.01.2020
   * Anwärter: 01.01.2019: +50 € | 01.01.2020: +50 €
   * Erhöhung des Urlaubsanspruchs von Anwärtern auf 30 Tage
   * Ministerialzulage wird ruhegehaltfähig
   * Jährliche Sonderzuwendung bleibt unangetastet
   * Ankündigung der Übertragung der Mütterrente II in das Bayerische Versorgungsrecht

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