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[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern

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Romsen:

--- Zitat von: schnuppi am 26.03.2019 16:27 ---Mich würde interessieren, ob verbeamtete Krankenpfleger in Bayern auch die Zulage von 120 euro erhalten...
In Nordrhein Westfalen wird sie auch an Pfleger im Beamtenstatus bezahlt.......

--- End quote ---

Rein aus Interesse: In welchen Aufgabengebieten sind Krankenpfleger denn verbeamtet (außerhalb der möglicheit im Strafvollzug)?

Euphyll:
Laut Einzelplan 15 (auf Seite 1558) gibt es tatsächlich verbeamtete Pflegekräfte, z. B. beim Deutschen Herzzentrum (ausgewiesen als Oberpfleger, Abteilungspfleger). Es handelt sich eher um Einzelfälle.  :)

misi416:

--- Zitat von: Nao am 29.04.2019 14:27 ---Bei uns wurde heute folgende News versendet, daher keine Gewähr auf Richtigkeit:


--- Zitat ---In den Tarifverhandlungen für die Bezahlung der Beschäftigten der Länder (TV-L) haben sich Arbeitgeber, Beamtenbund und Gewerkschaften am 2. März 2019 auf eine stufenweise Anhebung der Gehälter geeinigt. Der Freistaat Bayern wird das Ergebnis dieses Tarifabschlusses zeitgleich und systemgerecht auf die bayerischen Beamtinnen und Beamten übertragen. Vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat wurde bereits ein entsprechender Gesetzentwurf zur Umsetzung der Bezügeanpassung erarbeitet und der Bayerischen Staatsregierung sowie dem Bayerischen Landtag vorgelegt.

Im Wesentlichen regelt der Gesetzentwurf die Übertragung des TV-L-Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich wie folgt:


1. Lineare Anpassung

    Rückwirkend  ab dem 1. Januar 2019 steigen die Bezüge für Beamtinnen und Beamte linear um 3,2 %.       
    Zum 1. Januar 2020 dynamisieren sich die Bezüge um weitere 3,2 %.   
    Mit dem dritten Schritt erhöhen sich dann ab dem 1. Januar 2021 die Bezüge linear um 1,4 %.         

Die linearen Anpassungen betreffen auch die Ballungsraumzulage sowie alle in den Anlagen 3 bis 9 des Bayerischen Besoldungsgesetzes ausgebrachten Beträge (einschließlich der Stellen- und Erschwerniszuschläge).

Die Versorgungsbezüge werden linear entsprechend dynamisiert.

2. Anpassung des Anwärtergrundbetrags

Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter erhöhen sich

    ab 1. Januar 2019 um 50 Euro und         
    ab 1. Januar 2020 nochmals um 100 Euro.   


3. Erhöhung der Eingangsbesoldung zum 1. Januar 2020

Nach dem Gesetzentwurf soll auch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Anhebung der Eingangsbesoldung umgesetzt werden. Dies geschieht dadurch, dass zum 1. Januar 2020 die  Eingangsstufe in der jeweiligen Besoldungsgruppe gestrichen wird. Die Besoldungstabelle A beginnt damit künftig mit Stufe 2.

Beamtinnen und Beamte, die sich am 31. Dezember 2019 in der jeweiligen Eingangsstufe befinden, werden zum 1. Januar 2020 kraft Gesetzes der nächsthöheren Stufe zugeordnet. Bisher in der alten Eingangsstufe verbrachte Wartezeiten werden nicht übernommen; die Stufenlaufzeit in der neuen Stufe beginnt von vorne.


4. Erholungsurlaub für Anwärterinnen und Anwärter

Hinsichtlich der den Anspruch auf Erholungsurlaub betreffenden Tarifvereinbarung für die Auszubildenden der Länder ist anzumerken, dass die Erhöhung des Anspruchs auf Erholungsurlaub auf 30 Tage auch für Anwärterinnen und Anwärter zeitnah in einem gesonderten Verfahren umgesetzt werden soll (hierzu ist eine Änderung der Bayerischen Urlaubs- und Mutterschutzverordnung - UrlMV notwendig).

5. Umsetzung der Bezügeanpassung 2019 - Auszahlungszeitpunkt

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bezüge 2019/2020/2021 muss das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren noch durchlaufen. Erst nachdem der Bayerische Landtag das Gesetz beschlossen hat und es verkündet ist, treten die Regelungen auch formell in Kraft.

Im Vorgriff auf den Gesetzesbeschluss des Bayerischen Landtags hat der Ministerrat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat beauftragt, die Auszahlung der erhöhten Bezüge an die Staatsbeamtinnen und -beamten bereits ab Zahltag Juni 2019 zu veranlassen.

Diesem Vorgehen schließt sich die Kommune an, alle notwendigen technischen Voraussetzungen wurden bereits veranlasst und umgesetzt. Damit ist sichergestellt, dass auch alle kommunalen Beamtinnen und Beamten mit der Abrechnung für den Monat Juni 2019 die entsprechenden Leistungen - rückwirkend ab 1. Januar 2019 - erhalten.

Die vorgriffsweise Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den Fall, dass sich im Gesetzgebungsverfahren eine inhaltliche Änderung ergibt.

--- End quote ---

Zumindest bei uns gibt es also mit dem Juni-Gehaltszettel die Nachzahlung und mehr Geld.

--- End quote ---

misi416:
Die Ministerialzulage soll in Bayern ja ab 1.1.2019 ruhegehaltsfähig werden.
Bedeuted dies, dass sich das Ruhegehalt aller Beamten, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand die Ministerialzulage erhielten, ab 1.1.2019 um diese Zulage erhöht oder gilt dies nur für Beamte, die nach dem 1.1.2019 in den Ruhestand gehen?

Muenchner82:
Da wird man wohl den endgültigen Gesetzentwurf abwarten müssen

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