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[BY] Besoldungsrunde 2019 - Bayern
Euphyll:
Ein Gesetzentwurf wurde veröffentlicht - Drucksache 18/2014 und wird morgen im Landtag behandelt. https://www.bayern.landtag.de/dokumente/drucksachen/?id=4805&q=&dknr=2014&wahlperiodeid%5b%5d=18&dokumentenart=Drucksache
Muenchner82:
Bezügemitteilung Juni enthält die Nachzahlung. Zwar erstmal unter Vorbehalt, aber das ist ja immer so.
Zeena:
Kann mir irgendwer erklären ob ich das richtig verstanden habe?
Die erste Erfahrungsstufe fällt ja weg. Heisst das automatisch das alle Beamte in ihrer Erfahrungsstufe eine nach oben rutschen? Also ich wäre jetzt A6 Stufe 4. Komme ich durch die Gesetzesänderung automatisch in A 6 Stufe 5? Oder verstehe ich den Gesetzesentwurf vollkommen falsch. Tut mir Leid ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.
Beamter:
--- Zitat von: Zeena am 24.05.2019 08:59 ---Kann mir irgendwer erklären ob ich das richtig verstanden habe?
Die erste Erfahrungsstufe fällt ja weg. Heisst das automatisch das alle Beamte in ihrer Erfahrungsstufe eine nach oben rutschen? Also ich wäre jetzt A6 Stufe 4. Komme ich durch die Gesetzesänderung automatisch in A 6 Stufe 5? Oder verstehe ich den Gesetzesentwurf vollkommen falsch. Tut mir Leid ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.
--- End quote ---
Das wünscht sich jeder von uns. Nein, es fällt einfach nur zum 01.01.2020 die jeweils erste Erfahrungsstufe weg. Wer zu diesem Zeitpunkt in der ersten jeweiligen Stufe ist, kommt dann in die ab 2020 tatsächlich erste Stufe. Für jeden von uns der nicht in der jeweiligen ersten Stufe ist, ändert sich nichts.
Grüße
ChrBY:
--- Zitat von: Muenchner82 am 23.05.2019 16:55 ---Bezügemitteilung Juni enthält die Nachzahlung. Zwar erstmal unter Vorbehalt, aber das ist ja immer so.
--- End quote ---
Kann ich nunmehr bestätigen. Die Besoldungserhöhung wurde zum 1. Juni 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 nachbezahlt. Daß das Ganze unter Vorbehalt stattfindet, wurde ebenso auf der Bezügemitteilung vermerkt.
Was den Wegfall der jeweils ersten mit einem Tabellenwert belegten Stufe betrifft, so wurde hierzu schon fast alles Nötige gesagt. Was noch zu ergänzen wäre, ist, daß die Tabelle dadurch natürlich »zusammengestaucht« wird, so daß irgendwann in absehbarer Zukunft – wie vor kurzem in Sachsen passiert – zu erwarten ist, daß am Ende der Tabelle eine weitere Stufe hinzugefügt oder (wie in Sachsen) eine »Zulage zur Endstufe« gewährt wird. Dies würde natürlich bedeuten, daß man als Bestandsbeamter je nach am 1. Januar 2020 vorhandener Erfahrungszeit durch eine faktische, wenn auch nicht juristische »Rechtsverschiebung« der Tabelle zwei, drei oder vier Jahre zurückgestuft würde. Unschön, aber nicht zu ändern.
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