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[NI] Besoldungsrunde 2019 - Niedersachsen
SwenTanortsch:
Es ist so bzw. wird so kommen, wie ihr schreibt. Sofern es in diesem Jahr zur vereinbarten Besoldungsanpassung kommen sollte, wird sie zum 01.06.19 erfolgen, womit sie auf's ganze Jahr gesehen praktisch halbiert worden wäre, da sie nur im zweiten Halbjahr ausgezahlt werden würde. Die Mehrkosten wären damit dann auch halbiert. Hilbers spricht in dem von _restore gefundenen Interview davon, die „Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger koste [...] das Land allein in diesem Jahr voraussichtlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag“. Er operiert also erneut mit einem ähnlichen Wert wie letztes Jahr mit Blick auf eine Jahressonderzahlung (s.o.). Ein voll ausgezahltes 13. Monatsgehalt (das er ja suggerierte) hätte Mehrkosten von rund acht Prozent bedeuten müssen (13/12 an Mehrkosten); nun solle ein Jahresanpassung von rund drei oder anderthalb Prozent wiederum zu Mehrkosten im dreistelligen Millionenbetrag führen. Der Mann ist ein echtes Mathewunder, denn egal, wie die Ausgangswerte sind, er kommt immer zum selben Ergebnis. Die CDU sollte ihn bei der nächsten Landtagswahl zu ihrem Spitzenkandidaten machen. Jede Wette, er wird dann für die CDU in Niedersachsen Wählerstimmen im mittleren dreistelligen Millionenbetrag bringen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die niedersächsischen Landesbeamten werden erneut große Wertschätzung von der Landesregierung und der Regierungsmehrheit im Landtag erhalten: Es wird dort also groß geschätzt werden, wie der Wert der Beamtenschaft ist, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass man sie überschätzt habe, also abschätzig werden müsse und von daher eine halbjährige Besoldungsanpassung ab dem 01.06. wie gehabt ausreiche. In puncto Wertschätzung sind niedersächsische Landesregierungen ganz groß, von irgendwo müssen ja die rund 2,8 Mrd. Euro Haushaltsüberschüsse im Jahre 2018 hergekommen sein.
SwenTanortsch:
Und PS. Das Bundesverwaltungsgericht ist übrigens im letzten Oktober zu dem Ergebnis gekommen, dass in Niedersachsen selbst die Besoldungsgruppe A7 (womöglich auch noch A8) nicht 15 % vom verfassungsrechtlichen gebotenen sozialhilferechtlichen Mindestabstand entfernt sei. Die Landesregierungen haben es seit 2005 geschafft, selbst den mittleren Dienst auf knapp über's Sozialhilfeniveau zu drücken. Nicht umsonst hat der Vorsitzende des zuständigen zweiten Senats des Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass die Besoldung in Niedersachsen seit 2005 "in erschreckender Weise" nicht amtsangemessen sei.
Nordlicht:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 05.03.2019 09:11 --- Der Mann ist ein echtes Mathewunder, denn egal, wie die Ausgangswerte sind, er kommt immer zum selben Ergebnis. Die CDU sollte ihn bei der nächsten Landtagswahl zu ihrem Spitzenkandidaten machen. Jede Wette, er wird dann für die CDU in Niedersachsen Wählerstimmen im mittleren dreistelligen Millionenbetrag bringen.
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Oh Mann...super! Was hab ich gelacht! Danke, you made my day ;D ;D ;D
Nordlicht:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 05.03.2019 09:22 ---Und PS. Das Bundesverwaltungsgericht ist übrigens im letzten Oktober zu dem Ergebnis gekommen, dass in Niedersachsen selbst die Besoldungsgruppe A7 (womöglich auch noch A8) nicht 15 % vom verfassungsrechtlichen gebotenen sozialhilferechtlichen Mindestabstand entfernt sei. Die Landesregierungen haben es seit 2005 geschafft, selbst den mittleren Dienst auf knapp über's Sozialhilfeniveau zu drücken. Nicht umsonst hat der Vorsitzende des zuständigen zweiten Senats des Bundesverwaltungsgericht hervorgehoben, dass die Besoldung in Niedersachsen seit 2005 "in erschreckender Weise" nicht amtsangemessen sei.
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Und auch diesbezüglich kann man sich schon vorstellen, wie die ganze Sache ausgehen wird.
Vom Bundesverfassungsgericht wird (in so ca. 1 1/2 bis 2 Jahren) für die nds. Landesbeamten sicherlich KEIN bahnbrechendes Urteil ergehen.
Und bis es überhaupt erstmal soweit ist - alles schön aussitzen. Denn möglicherweise (so hofft die Landesregierung) ist ja gar keine Nachbesserung erforderlich.
Fragmon:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 05.03.2019 09:11 ---Es ist so bzw. wird so kommen, wie ihr schreibt. Sofern es in diesem Jahr zur vereinbarten Besoldungsanpassung kommen sollte, wird sie zum 01.06.19 erfolgen, womit sie auf's ganze Jahr gesehen praktisch halbiert worden wäre, da sie nur im zweiten Halbjahr ausgezahlt werden würde. Die Mehrkosten wären damit dann auch halbiert. Hilbers spricht in dem von _restore gefundenen Interview davon, die „Übertragung des Ergebnisses auf die Beamtinnen, Beamten und Versorgungsempfänger koste [...] das Land allein in diesem Jahr voraussichtlich einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag“. Er operiert also erneut mit einem ähnlichen Wert wie letztes Jahr mit Blick auf eine Jahressonderzahlung (s.o.). Ein voll ausgezahltes 13. Monatsgehalt (das er ja suggerierte) hätte Mehrkosten von rund acht Prozent bedeuten müssen (13/12 an Mehrkosten); nun solle ein Jahresanpassung von rund drei oder anderthalb Prozent wiederum zu Mehrkosten im dreistelligen Millionenbetrag führen. Der Mann ist ein echtes Mathewunder, denn egal, wie die Ausgangswerte sind, er kommt immer zum selben Ergebnis. Die CDU sollte ihn bei der nächsten Landtagswahl zu ihrem Spitzenkandidaten machen. Jede Wette, er wird dann für die CDU in Niedersachsen Wählerstimmen im mittleren dreistelligen Millionenbetrag bringen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Die niedersächsischen Landesbeamten werden erneut große Wertschätzung von der Landesregierung und der Regierungsmehrheit im Landtag erhalten: Es wird dort also groß geschätzt werden, wie der Wert der Beamtenschaft ist, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass man sie überschätzt habe, also abschätzig werden müsse und von daher eine halbjährige Besoldungsanpassung ab dem 01.06. wie gehabt ausreiche. In puncto Wertschätzung sind niedersächsische Landesregierungen ganz groß, von irgendwo müssen ja die rund 2,8 Mrd. Euro Haushaltsüberschüsse im Jahre 2018 hergekommen sein.
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Vermutlich da die 3% für alle Beamten gelten. Hingegen die JSZ nur für aktive Beamte.
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