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[NI] Besoldungsrunde 2019 - Niedersachsen
SwenTanortsch:
... Es wäre überraschend und auch erfreulich, wenn eine wirkungsgleiche Übertragung rückwirkend erfolgte. Aber ich befürchte, dazu ist weiterhin der von der Regierung empfundene Druck zu gering. Zugleich sollte sich unsere Freude dann auch nur begrenzt zeigen. Denn trotz alledem bliebe - jedenfalls nach den Berechnungen des Bundesverwaltungsgerichts - die Besoldung bis A7/A8 verfassungswidrig zu gering (2016, im letzten vom Gericht betrachteten Jahr, war der verfassungswidrige Zustand am größten; da die Besoldung 2017 und 2018 nicht wirklich überdurchschnittlich gestiegen ist, dürfte sich jener Zustand pereptuiert haben). Ich habe in den letzten Jahren zunehmend das Gefühl, dass sich die jeweiligen Regierungen sagen, bevor uns das Bundesverfassungsgericht endgültig auf die Finger klopft, nehmen wir noch einmal alles mit, was geht - der aller Wahrscheinlichkeit nach verfassungswidrige Zustand ist dabei so oder so lohnend für's Land, da der Anspruch auf Besoldungserstattung nur erhalten bleibt, sofern gegen die nicht statthafte Besoldung Widerspruch eingelegt worden ist - das hatten bis 2016 nicht einmal die Hälfte der niedersächsischen Landesbeamten getan. Wieso sollten Regierungsparteien, die sich mit Blick auf die Besoldung seit anderthalb Dekaden nicht an die Verfassung gebunden fühlen, jetzt etwas ändern? (ok, die Frage ist rhetorisch)
Nordlicht:
--- Zitat von: SwenTanortsch am 07.03.2019 10:01 --- dass sich die jeweiligen Regierungen sagen, bevor uns das Bundesverfassungsgericht endgültig auf die Finger klopft, nehmen wir noch einmal alles mit, was geht -
--- End quote ---
Und Hilbers hofft sicherlich, dass es nicht mehr in seiner Amtszeit passieren wird. So wie zuvor Schneider und Möllring. ;D
Buccaneer:
Nunja, und wie die Dinge stehen, hat er ja auch allen Grund dazu...Man darf gespannt sein, wie das BVerfG urteilt, da ja "nur" zwei von fünf (seinerzeit von eben dem BVerfG aufgestellten) Kriterien gerissen werden. Die dafür allerdings so eklatant, dass das BVerwG die Verfassungswidrigkeit dennoch als erfüllt sah. Minister Hilbers hingegen argumentiert, dass zwei von fünf ja nicht "...mehr als die Hälfte..." der Kriterien seien...
Nordlicht:
--- Zitat von: Buccaneer am 07.03.2019 11:33 ---Hilbers hingegen argumentiert, dass zwei von fünf ja nicht "...mehr als die Hälfte..." der Kriterien seien...
--- End quote ---
Und dass er rechnen kann, wissen wir ja, siehe "mittlerer dreistelliger Millionenbetrag" ;D ;D
Buccaneer:
Ja, es ist sehr beruhigend, so erfahrene Mathmatiker an der Spitze eines Ministeriums zu wissen... ;D ;D
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