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MGM:
Stimmt! Eine Versicherungspflicht besteht allgemein, egal ob PKV oder GKV.

Solitair:

--- Zitat von: Feidl am 03.04.2019 08:29 ---
--- Zitat von: Anonym am 06.03.2019 16:25 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.03.2019 14:06 ---Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

--- End quote ---

Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.

--- End quote ---
Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen, da müsste irgendwo ein Betrag stehen, der gleich oder etwas niedriger ist als dein PKV Beitrag (steht meist dort, wo auch andere steuerrelevante Faktoren stehen, wie Steuerklasse, Familenstand, Kinder, etc).
Und dann kannst du das mit dem Rechner überprüfen. Bei mir kommt centgenau der Betrag raus. Wenn ich hingegen beim Rechner "Beitrag private Krankenvers." nix eingebe, sind es netto knapp 20€ weniger.

--- End quote ---

Ich kann dazu weder auf meiner Gehaltsabrechnung was finden noch eine entsprechende Eingabemöglichkeit im Rechner. Mein Dienstherr hat sich nie für meine PKV interessiert oder überhaupt mal gefragt, ob ich eine habe.

Dass das jetzt Pflicht ist war mir auch neu, aber ich bin auch schon vor 2009 eingestiegen.

MoinMoin:

--- Zitat von: Solitair am 07.04.2019 15:17 ---Ich kann dazu weder auf meiner Gehaltsabrechnung was finden noch eine entsprechende Eingabemöglichkeit im Rechner.

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Dann solltest du mal genauer hinschauen, da ist eine Zeile:

Guckst du z.B. hier:
 
http://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?oed=1&ausf=3&form=1&JAHR=2019&LZZ=2&RE4_ORG=3714.89&STKL=4&PKV=1&RENTE=0&OST=&KKSATZ=0.155&ZKF=2&VBLID=VBL&VBLSATZAG=&VBLSATZAN=&VBLBEITAG=&VBLTYP=&TEXT=Beamte%20Bund%202019%20|%20Besoldungsgruppe%20A9,%20Stufe%208,%20Tabelle%2001.04.2019%20-%2029.02.2020&ck=3714.89&tmp=2922.3&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fbund%3Fid%3Dbeamte-bund%26g%3DA_9%26s%3D8%26f%3D0%26z%3D100%26zulage%3D%26stj%3D2019%26stkl%3D4%26r%3D0%26zkf%3D2

Solitair:
DEN Rechner hatte ich noch nie gesehen. Ich kannte nur den Besoldungs/Tarifrechner, wo man seine Entgelt- oder Besoldungsgruppe eingibt und dazu das Netto bekommt.  :o

Feidl:

--- Zitat von: Solitair am 07.04.2019 15:17 ---
--- Zitat von: Feidl am 03.04.2019 08:29 ---
--- Zitat von: Anonym am 06.03.2019 16:25 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.03.2019 14:06 ---Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.

--- End quote ---

Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.

--- End quote ---
Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen, da müsste irgendwo ein Betrag stehen, der gleich oder etwas niedriger ist als dein PKV Beitrag (steht meist dort, wo auch andere steuerrelevante Faktoren stehen, wie Steuerklasse, Familenstand, Kinder, etc).
Und dann kannst du das mit dem Rechner überprüfen. Bei mir kommt centgenau der Betrag raus. Wenn ich hingegen beim Rechner "Beitrag private Krankenvers." nix eingebe, sind es netto knapp 20€ weniger.

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Ich kann dazu weder auf meiner Gehaltsabrechnung was finden noch eine entsprechende Eingabemöglichkeit im Rechner. Mein Dienstherr hat sich nie für meine PKV interessiert oder überhaupt mal gefragt, ob ich eine habe.

Dass das jetzt Pflicht ist war mir auch neu, aber ich bin auch schon vor 2009 eingestiegen.

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Das du dich an die Krankenversicherungspflicht hältst, dafür bist auch du und nicht dein Dienstherr verantwortlich. (wenn du bis zum heutigen Tag nicht versichert wärst, dann haben sich schon eine hohe Menge an Beitragsschulden angehäuft, denn das Tolle an dieser Krankenversicherungspflicht ist, dass man auch für nicht versicherte Zeiträume Beiträge nachzahlen muss.)
Höchstens die Beihilfestelle wird vielleicht mal nach deiner Versicherung fragen. Der Dienstherr nicht, aber wenn du die Bescheinigung "zur Abgabe beim Arbeitgeber" von deiner PKV deinem Dienstherrn gibst, dann wird dieser die entgegennehmen und entsprechend steuerlich berücksichtigten. Nachfragen nach der Bescheinigung wird er aber nicht.

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