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[Allg] Fixe Kosten
allesok:
Aus dem Internet:
Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Die Beiträge wirken sich sich jedoch nur dann steuermindernd aus, soweit der Höchstbetrag von 1.900 Euro bzw. 2.800 Euro noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.
Wenn Sie geringere Beiträge in die Basis-Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, haben Sie noch ein wenig Spielraum, um Beiträge für die Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen absetzen zu können.
Könntest auch mal selbst googeln.
Kreuzschiene:
--- Zitat von: Feidl am 06.03.2019 14:06 ---Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).
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Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, als Beamter eine PKV abzuschließen.
MGM:
--- Zitat von: Kreuzschiene am 07.03.2019 13:45 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.03.2019 14:06 ---Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).
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Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, als Beamter eine PKV abzuschließen.
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Falsch, eine PKV ist schon seit 2009 verpflichtend gemäß § 193 Abs. 3 VVG.
Feidl:
--- Zitat von: Anonym am 06.03.2019 16:25 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.03.2019 14:06 ---Tatsächlich kommt eher noch bisschen was dazu, die PKV wird nämlich steuerlich berücksichtigt. Dazu muss man dem Dienstherrn den entsprechenden Schein von der Versicherung geben.
Im Rechner wird das auch berücksichtigt, wenn man den PKV Beitrag eingibt, wobei das leicht falsch ist, da der PKV Beitrag nicht mit dem steuerlich zu berücksichtigen Beitrag übereinstimmt.
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Könntest du da noch einmal genauer drauf eingehen? Ich bin erst seit kurzem Beamter und mir gerade nicht sicher, ob meine PKV berücksichtigt wird.
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Das kannst du auf deiner Gehaltsabrechnung sehen, da müsste irgendwo ein Betrag stehen, der gleich oder etwas niedriger ist als dein PKV Beitrag (steht meist dort, wo auch andere steuerrelevante Faktoren stehen, wie Steuerklasse, Familenstand, Kinder, etc).
Und dann kannst du das mit dem Rechner überprüfen. Bei mir kommt centgenau der Betrag raus. Wenn ich hingegen beim Rechner "Beitrag private Krankenvers." nix eingebe, sind es netto knapp 20€ weniger.
MoinMoin:
--- Zitat von: MGM am 07.03.2019 14:16 ---
--- Zitat von: Kreuzschiene am 07.03.2019 13:45 ---
--- Zitat von: Feidl am 06.03.2019 14:06 ---Private Altersvorsorge ist nicht verpflichtend (anders als die Krankenversicherung).
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Meines Wissens gibt es keine Verpflichtung, als Beamter eine PKV abzuschließen.
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Falsch, eine PKV ist schon seit 2009 verpflichtend gemäß § 193 Abs. 3 VVG.
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Ist es nicht richtiger zu sagen eine KV (egal ob P oder G) ist verpflichtend.
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